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Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel (Universität zu Köln) und von Prof. Dr. Albanese (Università degli Studi di Firenze) gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester 15 deutsch- sowie 15 italienischsprachige Studierende zugelassen. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich postalisch bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.

Benötigte Bewerbungsunterlagen sind:

  • Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Deutsche Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie (i.d.R. deutsches Abitur)
  • Elektronisch ausgefülltes Bewerbungsformular (Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt zum Bewerbungsformular)

Per Post an:

Universität zu Köln
Deutsch-Italienische Studiengänge
Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswisenschaftlichen Fakultät (ZIB Jura)

zu Hd. Dr. Jan Kruse
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Deutschland

 

Gerne können Sie uns zusätzlich zur postalischen Bewerbung Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail (dib-zib@uni-koeln.de) zukommen lassen, damit wir über den baldigen Eingang Ihrer postalischen Bewerbung informiert sind und diese schneller prüfen können. Dies ersetzt jedoch nicht Ihre postalische Bewerbung!

 

ACHTUNG!

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Italienischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Rechtswissenschaften Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerber*innen empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll. Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.

Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist ebenfalls der 15. Juli.

Die Bewerbung für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ erfolgt über das Online-Portal des Studierendensekretariats.

 

Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.

Es bleibt den Bewerber*innen vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.

 

FAQ zur Bewerbung