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Der Studiengang

Foto: Andreas Schmidt CC0 Public Domain

Im Wintersemester 2015/2016 ist der erste und bisher einzige Bachelorstudiengang zum deutschen und italienischen Recht erfolgreich gestartet. Im Frühjahr 2015 wurde der Studiengang vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium zugelassen.15 Studierende von der Università degli Studi di Firenze und 15 Studierende, die an der Universität zu Köln zugelassen werden, bilden jeweils einen Jahrgang. Die ersten vier Semester absolvieren sie in Florenz (Informationen zum Studiengang von der Partneruniversität), daran schließen sich vier Kölner Semester an.

Die Studierenden werden in zwei Rechtssystemen ausgebildet und werden so intensiv auf eine grenzüberschreitend berufliche Tätigkeit vorbereitet. Deutsche wie italienische Unternehmen und Anwaltskanzleien schätzen den Wettbewerbsvorteil, mit den jeweiligen Partnern in ihrer Landessprache zu verhandeln - besonders bei der Vermittlung in schwierigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Situationen. Die Absolventinnen und Absolventen werden sich durch ihre Kenntnisse in zwei Rechtssystemen, Kulturen und Sprachen besonders qualifizieren. Deutschland und Italien sind wichtige Handelspartner und arbeiten als zwei der vier größten Mitgliedstaaten der EU auch auf europäischer Ebene in enger Partnerschaft zusammen.

Die Studierenden werden den Studiengang mit dem Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamem Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze nach vier Jahren abschließen. Während des Studiums in Florenz besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Das Studium in Köln baut auf den in Florenz erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem deutschen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, welches vielfach an EU-rechtlichen Vorgaben orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.

 

Zielgruppe

Der Studiengang will Abiturientinnen und Abiturienten mit sehr guten italienischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolventinnen und Absolventen der deutschsprachigen Schulen in Italien die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben, die sie für eine erfolgreiche juristische Tätigkeit als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder Unternehmensjurist benötigen.

Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Italienischkenntnisse verfügen.

 

Ziele des Studiengangs

Die Ausbildung in beiden nationalen Rechtssystemen und dem europäischen Recht steht im Vordergrund des Studiengangs. Unterschiedliche Methoden der Rechtsanwendungstechnik werden erworben. Das Verständnis unterschiedlicher Rechtskulturen wird gefördert. Dadurch erhöhen sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden beruflichen Einsatzes. So ist das Ziel des ersten vierjährigen binationalen deutsch-italienischen Bachelorstudienganges Rechtswissenschaften, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur speziell im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Italien, sondern generell im internationalen Rechtsverkehr zu qualifizieren.

 

Stipendien

Für das zweite Studienjahr in Florenz können Bewerber*innen, die über die Universität zu Köln zugelassen sind, ein Stipendium über die Mobilitätshilfe des ERASMUS-Programms erhalten.