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Der Deutsch-Türkische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften ist nach dem Vorbild des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Englischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaften konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des berufsbefähigenden juristischen Abschlusses in der Türkei – die "Hukuk lisansı" – und des "Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş)", sondern auch der Abschluss der "Ersten Juristischen Prüfung" in Deutschland, der den Weg in die reglementierten Juristenberufe wie Rechtsanwalt oder Richter eröffnet. Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-englischen Studiengängen erfolgreich praktiziert.

Es wird folgendermaßen ermöglicht:

1. Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş)
Der Erwerb des Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş) sieht ein Studium mit einem Umfang von 240 Credits vor, welches durch eine jeweils zweijährige Studienphase an der Universität zu Köln und an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi absolviert wird.

2. Hukuk lisans
Durch die zweijährige Studienphase in Köln und die darauf aufbauende zweijährige Studienphase in Istanbul erwerben die Studierenden Kompetenzen im deutschen sowie im türkischen Recht. Das zweijährige LL.B.-Studium in Deutschland wird für den türkischen Juraabschluss – die "Hukuk lisansı" – angerechnet. Nach dem Absolvieren der zwei LL.B.-Studienjahre in Istanbul wird den Studierenden daher neben dem LL.B. regelmäßig auch der türkische Abschluss der hukuk lisansi verliehen.
Dieser Abschluss ermöglicht unter anderem den Zugang zu einem einjährigen Referendariatsdienst in der Türkei. Nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats nach Vorgaben der türkischen Regelungen ist eine Anwaltszulassung in der Türkei möglich.

3. Erste Juristische Prüfung
Die Inhalte des Studiengangs "Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften" decken sich in den Kölner LL.B.-Semestern vollständig, in den Istanbuler LL.B.-Semestern teilweise mit den Inhalten des Regelstudiengangs "Rechtswissenschaften Erste Prüfung". Die Studienleistungen des Studiengangs "Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften" zum deutschen Recht in Köln können auf den Studiengang "Rechtswissenschaften Erste Prüfung" angerechnet werden, sodass auch der reguläre deutsche rechtswissenschaftliche Studienabschluss erreicht werden kann. Nach der Rückkehr aus Istanbul müssen die Studierenden lediglich noch die "große Übung" und die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren. Hierbei ersetzt der Abschluss "Bachelor of Laws" (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş) auf Antrag die Schwerpunktbereichsprüfung des deutschen Studiengangs "Erste Prüfung".
Nach einer individuellen Vorbereitungs- und Lernphase von rund einem Jahr können die Studierenden sich dann für die Erste Juristische Pflichtfachprüfung anmelden und den Abschlus "Erste Prüfung" erreichen.

Im Anschluss kann dann der Referendariatsdienst aufgenommen und schließlich die Zweite Juristische Prüfung absolviert werden. Einer Tätigkeit als Volljurist in Deutschland steht dann nichts mehr im Wege.