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Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Herrn Prof. Dr. Mansel in Köln und Herr Asst. Prof. Dr. Murat Can Atakan, LL.M. in Istanbul gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester je fünfzehn deutsch- und türkischsprachige Studierende zugelassen. Auf die Nationalität kommt es für die Zulassung nicht an. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich bis zum 15. Juli eines jeden Jahres postalisch über das Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Benötigte Unterlagen sind:

  • deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) bzw. Oberstufenzeugnisse aus Q1 und Q2)
  • Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Bewerbungsformular (Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt!)
  • drei Passfotos

 

Einzureichen an:

Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel

Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
 

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Türkischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerberinnen und Bewerbern empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll (Informationen zu der Bewerbung finden Sie hier.) Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.

Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist ebenfalls der 15. Juli 2022.

Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.

Es bleibt den Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.