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Der Studiengang

Foto: İbarihim Halil Uyğur CC0 Public Domain

Der Studiengang wurde bereits 2012 vom Türkischen Hochschulrat, dann im Frühjahr 2013 vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium zugelassen und im Sommer 2013 in Deutschland akkreditiert. Die ersten zehn Studierenden aus der Türkei kamen schon im Dezember 2012 nach Köln, um im Rahmen eines Vorbereitungsjahres die deutsche Rechtssprache zu lernen und dann gemeinsam mit den Teilnehmern aus Deutschland zum Wintersemester 2013/2014 das Studienprogramm zum deutschen und türkischen Recht zu beginnen. Insgesamt 30 Teilnehmer*innen – jeweils 15 von der İstanbul Altınbaş Üniversitesi und von der Universität zu Köln – werden gemeinsam vier Jahre studieren.

Das Fachstudium wird zunächst zwei Jahre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und anschließend zwei Jahre an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi durchgeführt. Es beginnt jeweils zum Wintersemester. Während des Studiums in Köln besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie im Studium Integrale. Wahlweise können die Studierenden ergänzend die fachspezifische Fremdsprachenausbildung zum US-amerikanischen Recht mit dem „Certificate in United States Law“ (CUSL) absolvieren. Darüber hinaus finden bereits in Köln spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt. Das dritte und vierte Studienjahr wird an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Köln erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und am EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten. Wahlweise finden bis zu 30 % der Wahlveranstaltungen in Istanbul in englischer Sprache statt.

 

Zielgruppe

Der Studiengang will Abiturienten mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolventen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse und möglichst (aber nicht zwingend) auch über gute Englischkenntnisse verfügen.

Der Nachweis der Türkischkenntnisse kann durch den Abschluss eines türkischen Rechtsterminologiekurses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit mindestens der Note "vollbefriedigend" bis zum Ende des zweiten Fachsemesters an der Universität zu Köln erbracht werden.

Wer die notwendigen Kenntnisse der türkischen Sprache nicht spätestens innerhalb dieser ersten beiden Semester nachweist, kann den Bachelorstudiengang nicht fortsetzen. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht nicht.

 

Ziele des Studiengangs

Der Studiengang hat zwei Hauptziele: Zum einen soll eine Ausbildung in beiden nationalen Rechtssystemen sowie dem europäischen Recht gewährleistet werden. Unterschiedliche Methoden der Rechtsanwendungstechnik werden erworben. Das Verständnis unterschiedlicher Rechtskulturen wird gefördert. In der Summe erhöht sich dadurch die Möglichkeit des grenzüberschreitenden beruflichen Einsatzes. Ziel des ersten vierjährigen binationalen deutsch-türkischen Bachelor-Studienganges Rechtswissenschaften ist es, die Teilnehmer/innen zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur speziell im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und der Türkei, sondern bei Interesse auch darüber hinaus generell im internationalen Rechtsverkehr zu qualifizieren.

 

Stipendien

Die private İstanbul Altınbaş Üniversitesi gewährt den zwanzig über Köln ausgewählten Studierenden während der viersemestrigen Studienzeit in Istanbul jeweils ein volles Gebührenstipendium (es sind daher in Istanbul keine Studiengebühren zu zahlen). Darüber hinaus erhalten auch über Istanbul zugelassene Studierende leistungsabhängige Teil- oder Vollgebührenstipendien.

Während der restlichen Auslandsphase können die Studierenden dann eine Mobilitätshilfe des ERASMUS-Programms erhalten. Somit besteht während der gesamten Studienzeit in Istanbul eine Fördermöglichkeit.