Informationen zum Corona-Virus (Covid-19)
Erster Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş)
Graphisches Slider Element
-
-
-
-
Der ehem. Dekan der Altınbaş Üniversitesi mit unseren Absolventen
iki hukuk düzenine hakim olma şansını kullanın! – Das Beste aus zwei Rechtsordnungen!
Kurzporträt
- Erster binationaler Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften zwischen der Türkei und Deutschland
- Studium an einer der führenden rechtswissenschaftlichen Fakultäten Deutschlands in der Medienstadt Köln und an einer jungen Privatuniversität im Herzen der türkischen Metropole Istanbul
- Betreuung durch das ZIB Jura mit langjähriger Erfahrung im Bereich der binationalen Studienprogramme
- Studium von Anfang an in einer integrierten Gruppe aus ca. 30 Studierenden beider Universitäten
- Regelstudienzeit: 8 Semester
Vier Semester in Köln bis zur Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaften Erste Prüfung, Fortsetzung des Studiums in der Türkei im 3. und 4. Jahr mit Abschluss Hukuk Lisans.
In der Regel Fortsetzung des Studiums Rechtswissenschaften Erste Prüfung aufseiten der deutschen Studierenden.
Weitere Informationen
Kurzinterviews mit Studierenden
Hier finden Sie Kurzinterviews mit Studierenden, die über das Studium, den Auslaudsaufenthalt und ihre während des Studiums gesammelten Erfahrungen berichten.
Zum Aufrufen der Interviews klicken Sie hier.
Der Studiengang
Der Studiengang wurde bereits 2012 vom Türkischen Hochschulrat, dann im Frühjahr 2013 vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium zugelassen und im Sommer 2013 in Deutschland akkreditiert. Die ersten zehn Studierenden aus der Türkei kamen schon im Dezember 2012 nach Köln, um im Rahmen eines Vorbereitungsjahres die deutsche Rechtssprache zu lernen und dann gemeinsam mit den Teilnehmern aus Deutschland zum Wintersemester 2013/2014 das Studienprogramm zum deutschen und türkischen Recht zu beginnen. Insgesamt 40 Teilnehmer – jeweils 20 von der İstanbul Altınbaş Üniversitesi und von der Universität zu Köln – werden gemeinsam vier Jahre studieren.
Das Fachstudium wird zunächst zwei Jahre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und anschließend zwei Jahre an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi durchgeführt. Es beginnt jeweils zum Wintersemester. Während des Studiums in Köln besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie im Studium Integrale. Wahlweise können die Studierenden ergänzend die fachspezifische Fremdsprachenausbildung zum US-amerikanischen Recht mit dem „Certificate in United States Law“ (CUSL) absolvieren. Darüber hinaus finden bereits in Köln spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt. Das dritte und vierte Studienjahr wird an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Köln erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und am EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten. Wahlweise finden bis zu 30 % der Wahlveranstaltungen in Istanbul in englischer Sprache statt.
Zielgruppe
Der Studiengang will Abiturienten mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolventen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse und möglichst (aber nicht zwingend) auch über gute Englischkenntnisse verfügen.
Der Nachweis der Türkischkenntnisse kann durch den Abschluss eines türkischen Rechtsterminologiekurses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit mindestens der Note "vollbefriedigend" bis zum Ende des zweiten Fachsemesters an der Universität zu Köln erbracht werden.
Wer die notwendigen Kenntnisse der türkischen Sprache nicht spätestens innerhalb dieser ersten beiden Semester nachweist, kann den Bachelorstudiengang nicht fortsetzen. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht nicht.
Abschlüsse
Der Deutsch-Türkische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften ist nach dem Vorbild des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Englischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaften konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des berufsbefähigenden juristischen Abschlusses in der Türkei – die "Hukuk lisansı" – und des "Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş)", sondern auch der Abschluss der "Ersten Juristischen Prüfung" in Deutschland, der den Weg in die reglementierten Juristenberufe wie Rechtsanwalt oder Richter eröffnet. Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-englischen Studiengängen erfolgreich praktiziert.
Es wird folgendermaßen ermöglicht:
1. Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş)
Der Erwerb des Bachelor of Laws (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş) sieht ein Studium mit einem Umfang von 240 Credits vor, welches durch eine jeweils zweijährige Studienphase an der Universität zu Köln und an der İstanbul Altınbaş Üniversitesi absolviert wird.
2. Hukuk lisans
Durch die zweijährige Studienphase in Köln und die darauf aufbauende zweijährige Studienphase in Istanbul erwerben die Studierenden Kompetenzen im deutschen sowie im türkischen Recht. Das zweijährige LL.B.-Studium in Deutschland wird für den türkischen Juraabschluss – die "Hukuk lisansı" – angerechnet. Nach dem Absolvieren der zwei LL.B.-Studienjahre in Istanbul wird den Studierenden daher neben dem LL.B. regelmäßig auch der türkische Abschluss der hukuk lisansi verliehen.
Dieser Abschluss ermöglicht unter anderem den Zugang zu einem einjährigen Referendariatsdienst in der Türkei. Nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats nach Vorgaben der türkischen Regelungen ist eine Anwaltszulassung in der Türkei möglich.
3. Erste Juristische Prüfung
Die Inhalte des Studiengangs "Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften" decken sich in den Kölner LL.B.-Semestern vollständig, in den Istanbuler LL.B.-Semestern teilweise mit den Inhalten des Regelstudiengangs "Rechtswissenschaften Erste Prüfung". Die Studienleistungen des Studiengangs "Deutsch-Türkischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften" zum deutschen Recht in Köln können auf den Studiengang "Rechtswissenschaften Erste Prüfung" angerechnet werden, sodass auch der reguläre deutsche rechtswissenschaftliche Studienabschluss erreicht werden kann. Nach der Rückkehr aus Istanbul müssen die Studierenden lediglich noch die "große Übung" und die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren. Hierbei ersetzt der Abschluss "Bachelor of Laws" (LL.B. Köln/İstanbul Altınbaş) auf Antrag die Schwerpunktbereichsprüfung des deutschen Studiengangs "Erste Prüfung".
Nach einer individuellen Vorbereitungs- und Lernphase von rund einem Jahr können die Studierenden sich dann für die Erste Juristische Pflichtfachprüfung anmelden und den Abschlus "Erste Prüfung" erreichen.
Im Anschluss kann dann der Referendariatsdienst aufgenommen und schließlich die Zweite Juristische Prüfung absolviert werden. Einer Tätigkeit als Volljurist in Deutschland steht dann nichts mehr im Wege.
Ziele
Der Studiengang hat zwei Hauptziele: Zum einen soll eine Ausbildung in beiden nationalen Rechtssystemen sowie dem europäischen Recht gewährleistet werden. Unterschiedliche Methoden der Rechtsanwendungstechnik werden erworben. Das Verständnis unterschiedlicher Rechtskulturen wird gefördert. In der Summe erhöht sich dadurch die Möglichkeit des grenzüberschreitenden beruflichen Einsatzes. Ziel des ersten vierjährigen binationalen deutsch-türkischen Bachelor-Studienganges Rechtswissenschaften ist es, die Teilnehmer/innen zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur speziell im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und der Türkei, sondern bei Interesse auch darüber hinaus generell im internationalen Rechtsverkehr zu qualifizieren.
Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Herrn Prof. Dr. Mansel in Köln und Herr Asst. Prof. Dr. Murat Can Atakan, LL.M. in Istanbul gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester je fünfzehn deutsch- und türkischsprachige Studierende zugelassen. Auf die Nationalität kommt es für die Zulassung nicht an. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich bis zum 15. Juli eines jeden Jahres postalisch über das Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Benötigte Unterlagen sind:
- deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) bzw. Oberstufenzeugnisse aus Q1 und Q2)
- Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
- tabellarischer Lebenslauf
- Bewerbungsformular (Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt!)
- drei Passfotos
Einzureichen an:
Herrn Prof. Dr. Mansel
Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Türkischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerberinnen und Bewerbern empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll (Informationen zu der Bewerbung finden Sie hier.) Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.
Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist ebenfalls der 15. Juli 2022.
Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.
Es bleibt den Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.
Gebührenstipendium, DAAD- und ERASMUS-Förderung
Die private İstanbul Altınbaş Üniversitesi gewährt den zwanzig über Köln ausgewählten Studierenden während der viersemestrigen Studienzeit in Istanbul jeweils ein volles Gebührenstipendium (es sind daher in Istanbul keine Studiengebühren zu zahlen). Darüber hinaus erhalten auch über Istanbul zugelassene Studierende leistungsabhängige Teil- oder Vollgebührenstipendien.
Zudem fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) 15 der über Köln zugelassenen Studierenden zwei Semester lang mit Stipendien.
Während der restlichen Auslandsphase können die Studierenden dann eine Mobilitätshilfe des ERASMUS-Programms erhalten. Somit besteht während der gesamten Studienzeit in Istanbul eine Fördermöglichkeit.