Frequently Asked Questions (FAQ)
Ist bei der Auswahl der Bewerber*innen die Art des Abschlusses ausschlaggebend?
Bei der Auswahl ist nicht die Art des Abschlusses, sondern die Note ausschlaggebend. Staatsexamina werden daher nicht als höherwertiger in diesem Sinne gewertet.
Wie weise ich meine Sprachkenntnisse nach?
Die türkischen Sprachkenntnisse von aus Köln zugelassenen Studierenden können durch Abschluss des in der Orientierungswoche angebotenen Rechtsterminologiekurses mit mindestens der Note "vollbefriedigend" nachgewiesen werden.
Kann ich mit meinem ausländischen Bachelorabschluss den Masterstudiengang studieren?
Grundsätzlich gilt: Ihr ausländischer Bachelorabschluss (sowohl aus der EU/EWR als auch aus einem Nicht-EU-Land) muss in Deutschland anerkannt sein. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie Ihren ausländischen Bachelorabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben. Informationen darüber, ob Ihr ausländischer Bachelorabschluss grundsätzlich in Deutschland anerkannt ist bzw. wie Ihre ausländische Hochschule in Deutschland bewertet wird, finden Sie bei anabin auf folgender Seite: anabin.kmk.org/anabin.html
Sie können auch den Hochschulcheck von uni assist e.V. nutzen:
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Sie müssten sich, bevor Sie sich bei uns bewerben, um eine sogenannte "Vorprüfungsdokumentation" (VPD) kümmern, dies ist ein Dokument, welches die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bescheinigt.
Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren!
1. Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist
Bearbeitungszeit 4 - 6 Wochen. Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist an der UzK.
2. Bewerbung über das Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0
Es können alle Unterlagen auch unbeglaubigt bei uni-assist und in KLIPS hochgeladen werden. Nach der Einschreibung behalten wir uns vor, stichprobenartig Beglaubigungen einzufordern. Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
Reicht die reine Online- Bewerbung aus oder muss man noch die Unterlagen in beglaubigter Form an das ZIB zuschicken?
Das Bewerbungsverfahren läuft komplett online ab, das heißt Sie müssen nichts postalisch einreichen.
Wie lange dauert eventuelle eine Rückmeldung in Form von Zu- oder Absage?
Eine Rückmeldung in Form von Zu- oder Absage kann gegen Ende August/Anfang September gerechnet werden, genaueres Datum kann variieren.
Muss man alle Zeugnisse (Zeugnisse vom Bachelorstudium, das Zeugnis vom ersten Staats-examen und das Zeugnis vom zweiten Staatsexamen),die man besitzt bei der Bewerbung vor-legen oder reicht der höchste Abschluss?
Prinzipiell benötigt man nur ein Zeugnis, das für die Zulassung für den Studiengang erforderlich ist. Um die weiteren Abschlüsse im Zweifel positiv berücksichtigen zu können, empfehlen wir aber alle Zeugnisse einzureichen, die für den Studiengang relevant sind.
Müssen die vorgelegten Zeugnisse auch in Türkisch übersetzt und beglaubigt sein?
Alle Dokumente müssen in zweisprachige Form und beglaubigt eingereicht werden. Die türkische Version wird für die Einschreibung an der Bilgi Universität benötigt. Das bedeutet, dass zwar zunächst bei der Bewerbung und Einschreibung in Köln nur die deutsche Version beglaubigt werden muss, aber spätestens zur Einschreibung an der Bilgi, die im laufenden WS vor dem Wechsel nach Istanbul erfolgen würde, auch die türkische Beglaubigung vorlegt werden muss.