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Deutsch-Englische Rechtswissenschaften LL.B. (University College London/Köln)

Foto: Adam Derewecki CC0 Public Domain

Kurzporträt

  • Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Felix Lange, LL.M. (NYU), M.A.
  • Dauer: 8 Semester
  • Studierende: jährlich vier deutsche, vier englische Studierende
  • Ziel: Erwerb von zwei akademischen Graden. Der Bachelor of Laws (LL.B.) des renommierten University College London (den akademischen Studienabschluss für Rechtswissenschaft in England) und den Bachelor of Laws der Universität zu Köln (double degree)

4 Semester am University College London (fast track), Fortsetzung des Studiums im 3. und 4. Jahr in Köln mit den Lehrinhalten der Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaften Erste Prüfung.

Regelmäßig Fortsetzung des Studiums Rechtswissenschaften Erste Prüfung durch die deutschen Studierenden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm sind hervorragende Englisch-Kenntnisse und die besondere Eignung für das binationale Studium der Rechtswissenschaft. Beides wird für Teilnehmer, die sich in Deutschland bewerben, in einem besonderen Zulassungsverfahren an der Universität zu Köln festgestellt.

Weitere wichtige Informationen zum Studiengang, insbesondere zu Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs.

 

Kontakt

Herr Prof.  Dr. Felix Lange, LL.M. (NYU), M.A.
Programmbeauftragter

 

Frau Nadine Koch
Studiengangskoordination
Tel. +49 (0)221 470 5644
E-Mail: nkoch3(at)uni-koeln.de

 

Postanschrift

Universität zu Köln

Deutsch-Englischer Bachelorstudiengang
Rechtswissenschaften

Institut für Staatsrecht
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Deutschland