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Rechtsterminologiekurse

Die fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen dienen zum einen dem Erlernen bzw. Vertiefen einer Fremdsprache und zum anderen dem Einstieg in ausländische Rechtssysteme.

Der nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Nachweis der Fremdsprachenkompetenz kann über diese Veranstaltungen erbracht werden.

Die Universität bietet Rechtsterminologiekurse in den folgenden Rechtsgebieten an (bitte informiert euch bei KLIPS, welche Angebote im Semester tatsächlich stattfinden):

  • Italienische Rechtsterminologie mit Einführung in das italienische Recht
  • Spanische Rechtsterminologie und Einführung in das spanische Recht
  • Portugiesische Rechtssprache mit Einführung in die Rechte Portugals und Brasiliens (Privat- und Wirtschaftsrecht)
  • Portugiesische Rechtssprache mit Einführung in die Rechte Portugals und Brasiliens (Öffentliches Recht)
  • Einführung in das französische Recht
  • Türkische Rechtsterminologie I
  • Türkische Rechtsterminologie für Fortgeschrittene
  • Latein für Juristen

Die Bescheinigungen über bestandene Rechtsterminologiekurse können Sie, sobald diese von den Dozierenden ausgestellt wurden, zu den Öffnungszeiten im ZIB Jura abholen.

Neben den genannten Veranstaltungen bietet der Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht neben dem Kurs Introductiono to US Law and Terminology verschiedene Kurse zum US-Amerikanischen Recht im Rahmen des Certificate for United States Law an. Informationen zu den Kursen und dem Programm erhalten Sie auf der Website des Lehrstuhls.