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Deutschkurse an der Universität zu Köln

Foto: © Fabian Stürtz

Der Lehrbereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) bietet internationalen Austauschstudierenden die Möglichkeit, vor und während des Semesters an Deutschkursen teilzunehmen.

In den Stufen A1 bis B1 werden Deutschkenntnisse für das alltägliche Leben in Deutschland vermittelt. Ab dem Niveau B2 werden zum einen Themen von gesellschaftlicher Relevanz und zum anderen sprachliche Strukturen und Wortschatz aus dem akademischen Kontext behandelt.

Für einen erfolgreich abgeschlossenen Kurs können Studierende 9 ECTS-Punkte erhalten.

  • Vorsemesterkurse: 4 Wochen, 20 Stunden Unterricht pro Woche (4 Stunden pro Tag) vor Beginn des Semesters (Winter: September bis Mitte Oktober, Sommer: März bis Mitte April); der Kurs findet online statt.

  • Semesterkurse: 2 Mal die Woche Unterricht mit je 2 und 4 Unterrichtsstunden während der Vorlesungszeit; eine Sitzung findet online statt, eine Sitzung in Präsenz.

  • A1-Selbstlernmodul: Pro Woche 4 Stunden Selbststudium und 2 Stunden synchrone Lernzeit via Zoom.

Sie können einen Deutschkurs pro Semester kostenfrei besuchen. Wenn Sie beide Kurse belegen möchten, ist der Vorsemesterkurs kostenfrei, für den Hauptsemesterkurs entsteht eine Kursgebühr i. H. v. 250 €.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das ZIB Jura. 

Für die Winterkurse findet die Anmeldung bis ca. Anfang August statt, für die Sommerkurse bis ca. Anfang Februar. Studierende erhalten Informationen zur Anmeldung zu den Deutschkursen einige Wochen vor dem Start ihres Aufenthaltes an der Universität zu Köln. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an exchange-law(at)uni-koeln.de.

 

Einstufungstest

Vor dem Kursbeginn gibt es einen Einstufungstest, der dazu dient, die Deutschkenntnisse der Studierenden einzuschätzen und diese dem richtigen Kursniveau zuzuordnen. In der Regel werden Deutschkurse auf folgenden Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEF) angeboten: A1, A2, B1, B2.1, B2.2, C1.

Studierende, die bereits Deutschkenntnisse haben, müssen verpflichtend an dem Einstufungstst teilnehmen.

 

Hinweis zur Anmeldung

Eine Anmeldung ist nur für diejenigen Erasmus/Exchange-Studierenden möglich, die von ihrer Heimatuniversität an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für einen Austausch nominiert wurden. Nach der erfolgreichen Nominierung haben alle Studierenden eine Bestätigungs-E-Mail erhalten.

Daneben können sich Studierende der binationalen Bachelorstudiengänge bewerben, die nicht fließend/muttersprachlich Deutsch sprechen.