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Der Studiengang

Foto: İbarihim Halil Uyğur CC0 Public Domain

Die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Istanbul Bilgi Üniversitesi und der Universität zu Köln bieten seit dem Wintersemester 2010/2011 den ersten gemeinsamen,  international ausgerichteten Postgraduiertenstudiengang „Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht“ in Deutschland und in der Türkei an. Dieses Programm wurde 2009 in Deutschland akkreditiert und in der Türkei vom Türkischen Hochschulrat zugelassen. Die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Universitäten zählen zu den führenden deutschen und türkischen Fachbereichen.

Der Studiengang ist in zwei Semestern zu absolvieren. Die Studierenden beginnen gemeinsam im Wintersemester an der Universität zu Köln und wechseln im Sommersemester an die Istanbul Bilgi Üniversitesi. Von besonderer Bedeutung ist die kulturelle-soziale Erfahrung, die mit dem Leben und Studieren in beiden Staaten und der Integration in die jeweilige Studierendenschaft verbunden ist.

Die internationale Ausrichtung des Studiums, die Zweisprachigkeit nach Abschluss des Masterjahres und die intensive Ausbildung der Teilnehmenden eröffnen sehr gute Zukunftsperspektiven. Die Spezialisierung auch im europäischen Wirtschaftsrecht bereitet auf eine Tätigkeit als grenzüberschreitend arbeitende*r Wirtschaftsanwalt*in oder Unternehmensjurist*in vor und erlangt für eine Beschäftigung bei grenzüberschreitend kooperierenden internationalen Organisationen besondere Bedeutung.

 

Ziel des Studiengangs

Der Studiengang hat das Ziel, die Studierenden durch die in Istanbul und Köln vermittelte Ausbildung für eine juristische Tätigkeit im Wirtschaftsrecht auf dem internationalen Arbeitsmarkt besonders zu qualifizieren. Der Studiengang sieht wahlweise vier verschiedene Schwerpunktbereiche im Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutz, Wettbewerb und Immaterialgüterschutz und Internationales Wirtschaftsrecht vor. Die Kurse in den Schwerpunktsbereichen vermitteln den Studierenden nicht nur das relevante türkische und deutsche Recht, sondern heben auch die europarechtlichen Bezüge dieser Regelungen hervor. Auch die Einübung methodisch-analytischer Fertigkeiten gehört zum Kernziel des auf den deutsch-türkischen Rechtspraktiker zugeschnittenen Studienprogramms. Gewährleistet wird dies durch ein spezifisches Pflichtmodul zu „Methoden und Techniken“ mit fachbezogenen Rhetorik-Kursen und anderen Veranstaltungen. Praxisbezogene Unterrichtsinhalte, etwa die Vertragsgestaltung oder alternative Streitbeilegung, sind Gegenstand des curriculums. Eine weitere Besonderheit ist die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse in einem eigenen Pflichtmodul sowie der Praxisbezug durch ergänzende Unternehmenspraktika, die bei Interesse der Studierenden die Türk-Alman Ticaret ve Sanayi Odasi/ Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer in Köln vermitteln wird. Das Thema der Masterarbeit kann mit Bezug zum Praktikum festgelegt werden, um die Orientierung der Masterarbeit an rechtspraktischen Problemen zu erreichen.

 

Erlass der Studiengebühren und andere Förderungen

An der Universität zu Köln fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 300 Euro für das erste Studiensemester an, der auch die Kosten für das NRW-Semesterticket abdeckt.

Den Teilnehmenden von deutscher Seite werden die Studiengebühren an der Bilgi Universität erlassen (es sind daher in Istanbul keine Studiengebühren zu zahlen, sog. "Gebührenstipendium").

Für die über die Universität zu Köln ausgewählten Studierenden besteht die Möglichkeit der Erasmus+-Förderung für die Dauer des Aufenthaltes an der Istanbul Bilgi Universität. Informationen zu den aktuellen Förderhöhen finden Sie hier.

Außerdem besteht die Möglichkeit einer DAAD-Förderung.