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Bewerbung und Zulassung

Liebe Bewerbende,

das Bewerbungsverfahren erfolgt zweistufig: Zunächst müssen Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist beantragen und sich anschließend über Klips 2.0 bewerben. Genaue Hinweise bitte unter Bewerbung und Zulassung lesen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bewerbungsvoraussetzungen:

Um sich für den Masterstudiengang für im Ausland Graduierte bewerben zu können, benötigen Sie einen rechtswissenschaftlichen Bachelorabschluss mit 240 Credits oder einen anderen mit dem deutschen rechtswissenschaftlichen Abschluss Erste Prüfung  vergleichbaren Abschluss.

Sprachnachweise:

Außerdem ist erforderlich, dass Sie über ausreichend gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Sie können sich direkt zum LL.M.-Studium bewerben, wenn Sie die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder eine äquivalente Prüfung einmal bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass nur DSH-2 und DSH-3 zum Fachstudium akzeptiert werden.

Vergleichbare Sprachnachweise finden sie hier (unter Punkt 3: Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich an der Universität zu Köln für einen Masterstudiengang zu bewerben?).

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerbung für den Masterstudiengang für im Ausland Graduierte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes müssen Sie über das Portal uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen. Genaueres zur VPD finden Sie hier. Als zweites müssen Sie sich über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln bei Klips 2.0 auf den Studiengang bewerben.

Die Bewerbungsfrist über Klips 2.0 ist für das jeweils folgende Wintersemester der 15. Juli. Bitte denken Sie daran, die Vorprüfungsdokumentation (VPD) rechtzeitig zu beantragen (wir empfehlen mind. 6 Wochen vorher).

Benötigte Bewerbungsunterlagen sind:

  • tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
  • Zeugnis über den Schulabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung (offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Hochschulaufnahmeprüfung (falls in Ihrem Land erforderlich; offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Nachweis über den Studienabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung (offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • VPD (Vorprüfungsdokumentation)
  • Sprachnachweis (bitte bei "sonstige Dokumente" hochladen)

Bitte beachten Sie: Die Unterlagen sind gebündelt über Klips2 einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Zulassungsordnung und dem Hinweisschreiben.