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Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Ich bin berufstätig. Kann ich den LL.M. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen auch nebenberuflich absolvieren?

Vorgesehen ist ein Vollzeitstudium mit einer Länge von 2 Semestern. Allerdings ist es gem. § 6 Abs. 9 PO LLM möglich, die Studienleistungen auf mehr Semester zu verteilen, sofern bis zum Ende des 7. Semesters in allen Prüfungen ein erster Versuch unternommen wurde. Für Wiederholungsversuche bleibt Zeit bis zum Ende des 8. Semesters.

2. Können Sie mir im laufenden Bewerbungsverfahren schon eine Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer Platzierung geben?

Nein, der Bewerbungsvorgang bleibt bis Ablauf des Verfahrens vertraulich. Insbesondere kann vorzeitige keine verbindliche Ab- oder Zusage erteilt werden.

3. Was kostet der LL.M. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen?

Pro Semester muss ein Semesterbeitrag an die Universität gezahlt werden. Dieser variiert je nach Semester. In der Regel belaufen sich die Kosten auf circa 300 €. Eine genaue Kostenaufstellung und Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/kosten-finanzierung.

4. Wie erfolgt die Anerkennung von Prüfungsleistungen?

Gem. § 12 PO LLM können vorherige Leistungen grundsätzlich angerechnet werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Es muss in dem betreffenden Bereich ein Leistungsnachweis erworben worden sein. Teilnahmebescheinigungen oder ähnliches sind nicht ausreichend.
  • Das belegte Fach muss einem Pflichtmodul- oder (Kompetenz-)Modul entsprechen. Das heißt es darf inhaltlich kein wesentlicher Unterschied bestehen.
  • Anzurechnende Leistungsnachweise (oder Zeugnisse) sind per Mail als Scan einzureichen.
  • Die Nachweise müssen als übersetzte Kopie eingereicht werden. Dabei müssen folgende Informationen erkennbar sein: Die erreichte Note in der Veranstaltung, der Name der Veranstaltung und eine Inhaltsbeschreibung der Veranstaltung.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular "Antrag auf Anerkennung LL.M. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen" samt der benannten, erforderlichen Nachweise an  llm-zibuni-koeln.de. Sie finden das Formular auf dieser Website (oben rechts unter der Rubrik "Masterarbeit und Abschluss").

5. Ich habe eine Prüfungsleistung abgelegt, die nicht auf Klips 2.0 angezeigt wird. Was kann ich tun?

Bei schriftlichen Prüfungen kann es im Rahmen der Korrektur zu Verzögerungen kommen.

Ist die Prüfung in einem anderen Prüfungsformat erfolgt (beispielsweise als mündliche Prüfung), wenden Sie sich gerne nach 10 Tagen an llm-zibSpamProtectionuni-koeln.de unter Nennung des Prüfungsdatums, Name der Prüferin oder der Prüfers und Ihrer Matrikelnummer beziehungsweise dem Leistungsnachweis, insoweit dieser Ihnen vorliegt.

6. Ich würde gerne mit der Masterarbeit beginnen. Wie muss ich das angehen?

Sie müssen selbst eine Betreuerin oder einen Betreur für Ihre Masterarbeit suchen. Diese beziehungsweise dieser meldet Die Arbeit dann beim ZIB-Jura an. Bitte verwenden sie hierfür den Vordruck "Mitteilung Thema und Ausgabe", den Sie auf unserer Website finden und senden diesen an llm-zibSpamProtectionuni-koeln.de.

7. Wie lang muss meine Masterarbeit sein, wie lange habe ich Zeit?

Die Masterarbeit soll einen Umfang von 60 000 Zeichen (ohne Leerzeichen) nicht überschreiten. Wir empfehlen die Details mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer zu besprechen.

Gem. § 8 Abs. 2 PO LLM beträgt die Bearbeitungszeit 4 Monate (ab dem Ausgabetermin). Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss eine Nachfrist von maximal 6 Wochen gewähren. Hierfür muss der oder die Student*in einen entsprechend begründeten Antrag stellen (§ 8 Abs. 4 PO LLM). Bitte benutzen Sie das Formular "Antrag auf Fristverlängerung der Masterarbeit". Sie finden das Formular auf dieser Website (oben rechts unter der Rubrik "Masterarbeit und Abschluss").

8. Ich habe in manchen Kompetenzeinheiten mehr als die nötigen Credits erworben. Wie wirkt sich das auf meine Note aus?

In die Gesamtnote werden automatisch nur die Fächer mit den besten Prüfungsleistungen eingerechnet. Die zusätzlichen Fächer werden als "zusätzlich belegte Veranstaltungen" auf Ihrem Zeugnis vermerkt, fließen aber nicht in die Abschlussnote mit ein.

Anders liegt es, wenn Sie ein Fach einer fremden Kompetenzeinheit belegt haben. Dieses zählt immer nur als zusätzlich belegte Veranstaltung.

9. Kann Ich meinen Sprachnachweis nach Ende der Bewerbungsfrist noch nachreichen?

Leider können Unterlagen die nach Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Deswegen können Sie Ihr Sprachzeugnis nicht nachreichen. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist müssen alle Bewerbungsunterlagen auf Klips hochgeladen sein. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

10. Ich würde gerne mein Zeugnis beantragen. Wie läuft das ab?

Hierfür bitten wir Sie das Formular "Notenübersicht", das Sie auf unserer Website finden, auszufüllen und an llm-zibSpamProtectionuni-koeln.de zu senden. An dieser Stelle bereits: Das ZIB-Jura wünscht Ihnen einen herzlichen Glückwunsch!

11. Ich habe eine andere Frage oder eine frische Initiative, wo kann ich mich melden?

Sie können sich jederzeit an llm-zibSpamProtectionuni-koeln.de wenden. Gerne stehen wir auch für persönliche Beratungsgespräche via Zoom oder in Präsenz zur Verfügung.