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Masterstudiengang für im Ausland graduierte Jurist*innen (LL.M.)
Hinweise zur Bewerbung
Liebe Bewerbende,
das Bewerbungsverfahren erfolgt zweistufig: Zunächst müssen Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist beantragen und sich anschließend über Klips 2.0 bewerben. Genaue Hinweise bitte unter Bewerbung und Zulassung lesen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kurzporträt
- Programmbeauftragter: Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel
- Dauer: 2 Semester
- Studierende: insgesamt ca. 50-55 Studierende
- Studierende aus aller Welt: jährlich ca. 30-35 Studierende
- Studierende von der Universität Tiflis im Rahmen eines DAAD-Kooperationsprogramms (Flying Faculty): jährlich ca. 15 Studierende
- Programmbeauftragte: Prof. Dr. Kempen und Prof. Dr. C. v. Coelln
- Studierende von der China University of Politics and Law in Peking: jährlich ca. 4 Studierende
- Programmbeauftragter: Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)
- Überblick über die Kooperation
Weitere Informationen
Der Studiengang
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet seit dem Wintersemester 1987/88 einen Aufbaustudiengang zum deutschen Recht für Studierende an, die bereits einen ausländischen juristischen Abschluss erworben haben. Der Studiengang hat erfolgreich das Verfahren zur Qualitätssicherung von Masterstudiengängen durchlaufen und ist seit Dezember 2008 akkreditiert. Seit dem Sommersemester 2009 wird der Studiengang daher als Masterstudiengang Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Jurist*innen angeboten. Ziel dieses internationalen Postgraduierten-Studiengangs ist es, die Studierenden, die bereits ein juristisches Studium im Ausland mit Erfolg abgeschlossen haben, mit dem deutschen Recht vertraut zu machen und ihnen eine Vertiefung in Spezialbereichen zu ermöglichen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandener Masterprüfung den Grad des "Master of Laws" (LL.M.).
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
Studienverlauf
Die Grundkompetenzen zum deutschen Recht werden in den Pflichtmodulen "Grundlagen des Rechts" und "Juristische Terminologie, Methode und Berufsbefähigung" vermittelt. Um diese Grundkompetenzen zu ergänzen, bestimmen die Studierenden durch die Auswahl einer Kompetenzeinheit ihren eigenen Schwerpunkt. Zur Auswahl stehen folgende Möglichkeiten:
- 1. Kompetenzeinheit: Deutsches Zivilrecht (K1)
- 2. Kompetenzeinheit: Deutsches Zivil- und Unternehmensrecht (K2)
- 3. Kompetenzeinheit: Wettbewerb und Immaterialgüterschutz (K3)
- 4. Kompetenzeinheit: Finanz- und Bankwirtschaft (K4)
- 5. Kompetenzeinheit: Staat und Verwaltung (K5)
- 6. Kompetenzeinheit: Staat, Völkerrecht und die Europäische Union (K6)
- 7. Kompetenzeinheit: Öffentlichkeit, Reglementierung und Investitionsschutz (K7)
- 8. Kompetenzeinheit: Staat und Steuern (K8)
- 9. Kompetenzeinheit: Kriminologie und internationales Strafrecht (K9)
- 10. Kompetenzeinheit: Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht (K10)
- 11. Kompetenzeinheit: Deutsches Recht im Gesamtüberblick (K 11)
- 12. Kompetenzeinheit: Staats-, Luft- und Weltraumrecht (K 12)
Das Thema der Masterarbeit soll dem Bereich der ausgewählten Kompetenzeinheit entsprechen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt insgesamt vier Monate.
Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums ist der Erwerb von 60 Credits erforderlich. Diese werden in den unterschiedlichen Modulen nach den Vorgaben der Prüfungsordnung LL.M für ausländische Studierende und Modulübersicht LL.M. für ausländische Studierende erworben. Die zu erwerbenden 60 Credits verteilen sich folgendermaßen auf die Module:
Pflichtmodul "Grundlagen des Rechts" 3 Credits | Masterarbeit (maximal 60.000 Zeichen 20 Credits |
Pflichtmodul "Juristische Terminologie, Methode und Berufsbefähigung" 3 Credits | |
Kompetenzeinheit K1, K2, K3, K4, K5, K6, K7, K8, K9, K10, K11 oder K12 (es ist eine Kompetenzeinheit auszuwählen) 34 Credits | |
Insgesamt: 60 Credits |
Bewerbung und Zulassung
Bewerbungsvoraussetzungen:
Um sich für den Masterstudiengang für im Ausland Graduierte bewerben zu können, benötigen Sie einen rechtswissenschaftlichen Bachelorabschluss mit 240 Credits oder einen anderen mit dem deutschen rechtswissenschaftlichen Abschluss Erste Prüfung vergleichbaren Abschluss.
Außerdem ist erforderlich, dass Sie über ausreichend gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Sie können sich direkt zum LL.M.-Studium bewerben, wenn Sie die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder eine äquivalente Prüfung einmal bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass nur DSH-2 und DSH-3 zum Fachstudium akzeptiert werden.
Vergleichbar sind beispielsweise:
- TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Goethe-Institut: C-2 Zertifikat
- Telc C-1 Hochschule
- Telc Deutsch C-2
Weitere Informationen zu den Spracherfordernissen erhalten Sie in der Ordnung der Universität zu Köln für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbung für den Masterstudiengang für im Ausland Graduierte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes müssen Sie über das Portal uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen. Genaueres zur VPD finden Sie hier. Als zweites müssen Sie sich über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln bei Klips 2.0 auf den Studiengang bewerben.
Die Bewerbungsfristen über Klips 2.0 sind für das jeweils folgende Wintersemester der 15. Juli und für das jeweils folgende Sommersemester der 15. Januar. Bitte denken Sie daran, die Vorprüfungsdokumentation (VPD) rechtzeitig zu beantragen.
Benötigte Bewerbungsunterlagen sind:
- tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
- Motivationsschreiben (auf Deutsch)
- Zeugnis über den Schulabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung (beglaubigte Kopien des Orginals und der Übersetzung)
- Hochschulaufnahmeprüfung (falls in Ihrem Land erforderlich; beglaubigte Kopien des Originals und der Übersetzung)
- Nachweis über den Studienabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung (beglaubigte Kopien des Originals und der Übersetzung)
- VPD (Vorprüfungsdokumentation)
- Sprachnachweis (bitte bei "sonstige Dokumente" hochladen)
Bitte beachten Sie: Die Unterlagen sind gebündelt über Klips2 einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Zulassungsordnung und dem Hinweisschreiben.
Studienvorbereitender Deutschkurs
Informationen zum studienvorbereitenden Deutschkurs, den der Fachbereich "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) anbietet findet ihr auf der Website des International Office.
Ziel des Studiengangs
Der Masterabschluss in diesem Studiengang stellt eine Zusatzqualifikation zu dem bereits im Heimatland erworbenen juristischen Hochschulabschluss dar. Heimatland bzw. Herkunftsland meint das Land, in welchem der erste juristische Studienabschluss erfolgte. Der Kölner Masterstudiengang soll einen Überblick über das deutsche Rechtssystem geben und so eine Spezialisierung und besondere Expertise vermitteln, die zu dem Abschluss im Heimatland hinzutreten. Nach § 3 Abs. 5 S. 1 der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 26. Oktober 2010 ist er für nicht in Deutschland graduierte Jurist*innen regelmäßige Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion an der Kölner Fakultät.
Die durch den Masterstudiengang selbst vermittelten Berufsperspektiven hängen vom jeweiligen Herkunftsland des Studierenden ab. Primär bereitet der Studiengang auf die qualifizierte grenzüberschreitende Tätigkeit im Heimatstaat vor. Besonders leistungsstarke Absolvent*innen haben sich in der Vergangenheit mit dem Kölner Master für Stellen auch in internationalen Wirtschaftskanzleien mit Sitz in Deutschland oder anderen EU-Staaten oder als Sachbearbeiter*in im deutschen öffentlichen Dienst qualifiziert. Andere haben auf dem Studiengang aufbauend eine juristische Promotion angeschlossen. Die Erfahrungen seit Gründung des Studiengangs im Jahr 1987 zeigen zudem, dass das Masterstudium bei Jurist*innen mit einem in einem anderen EU-Staat als Deutschland erworbenen juristischen Abschluss die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zum europäischen Rechtsanwalt i.S.d. §§ 16 ff. EuRAG wesentlich erleichtern kann. Das Bestehen dieser Prüfung ist für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland ohne deutsche juristische Staatsexamina erforderlich.
FAQs
1. Ich bin berufstätig. Kann ich den LL.M. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen auch nebenberuflich absolvieren?
Vorgesehen ist ein Vollzeitstudium mit einer Länge von 2 Semestern. Allerdings ist es gem. § 6 Abs. 9 PO LLM möglich, die Studienleistungen auf mehr Semester zu verteilen, sofern bis zum Ende des 7. Semesters in allen Prüfungen ein erster Versuch unternommen wurde. Für Wiederholungsversuche bleibt Zeit bis zum Ende des 8. Semesters.
2. Können Sie mir im laufenden Bewerbungsverfahren schon eine Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer Platzierung geben?
Nein, der Bewerbungsvorgang bleibt bis Ablauf des Verfahrens vertraulich. Insbesondere kann vorzeitige keine verbindliche Ab- oder Zusage erteilt werden.
3. Was kostet der LL.M. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen?
Pro Semester muss ein Semesterbeitrag an die Universität gezahlt werden. Dieser variiert je nach Semester. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 280-290 €.
4. Wie erfolgt die Anerkennung von Prüfungsleistungen?
Gem. § 12 PO LLM können vorherige Leistungen grundsätzlich angerechnet werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Es muss in dem betreffenden Bereich ein Leistungsnachweis erworben worden sein. Teilnahmebescheinigungen oder ähnliches sind nicht ausreichend.
- Das belegte Fach muss einem Pflichtmodul- oder (Kompetenz-)Modul entsprechen. Das heißt es darf inhaltlich kein wesentlicher Unterschied bestehen.
- Anzurechnende Leistungsnachweise (oder Zeugnisse) sind per Mail als Scan einzureichen.
- Die Nachweise müssen als übersetzte Kopie eingereicht werden. Dabei müssen folgende Informationen erkennbar sein: Die erreichte Note in der Veranstaltung, der Name der Veranstaltung und eine Inhaltsbeschreibung der Veranstaltung.
Sie können die Unterlagen via Email mit der genauen Bezeichnung der anzurechnenden Leistung an llm-zibuni-koeln.de senden.
5. Ich habe eine Prüfungsleistung abgelegt, die nicht auf Klips 2.0 angezeigt wird. Was kann ich tun?
Bei schriftlichen Prüfungen kann es im Rahmen der Korrektur zu Verzögerungen kommen.
Ist die Prüfung in einem anderen Prüfungsformat erfolgt (beispielsweise als mündliche Prüfung), wenden Sie sich gerne nach 10 Tagen an llm-zibuni-koeln.de unter Nennung des Prüfungsdatums, Name des*r Prüfer*in und Ihrer Matrikelnummer beziehungsweise dem Leistungsnachweis, insoweit dieser Ihnen vorliegt.
6. Ich würde gerne mit der Masterarbeit beginnen. Wie muss ich das angehen?
Sie müssen selbst eine*n Betreuer*in für Ihre Masterarbeit suchen. Diese*r meldet Die Arbeit dann beim ZIB-Jura an. Bitte verwenden sie hierfür den Vordruck "Mitteilung Thema und Ausgabe", den Sie auf unserer Website finden und senden diesen an llm-zibuni-koeln.de.
7. Wie lang muss meine Masterarbeit sein, wie lange habe ich Zeit?
Die Masterarbeit soll einen Umfang von 60 000 Zeichen (ohne Leerzeichen) nicht überschreiten. Wir empfehlen die Details mit Ihrem*r Prüfer*in zu besprechen.
Gem. § 8 Abs. 2 PO LLM beträgt die Bearbeitungszeit 4 Monate (ab dem Ausgabetermin). Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss eine Nachfrist von maximal 6 Wochen gewähren. Hierfür muss der oder die Student*in einen entsprechend begründeten Antrag stellen (§ 8 Abs. 3 PO LLM).
8. Ich habe in manchen Kompetenzeinheiten mehr als die nötigen Credits erworben. Wie wirkt sich das auf meine Note aus?
In die Gesamtnote werden automatisch nur die Fächer mit den besten Prüfungsleistungen eingerechnet. Die zusätzlichen Fächer werden als "zusätzlich belegte Veranstaltungen" auf Ihrem Zeugnis vermerkt, fließen aber nicht in die Abschlussnote mit ein.
Anders liegt es, wenn Sie ein Fach einer fremden Kompetenzeinheit belegt haben. Dieses zählt immer nur als zusätzlich belegte Veranstaltung.
9. Kann Ich meinen Sprachnachweis nach Ende der Bewerbungsfrist noch nachreichen?
Leider können Unterlagen die nach Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Deswegen können Sie Ihr Sprachzeugnis nicht nachreichen. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist müssen alle Bewerbungsunterlagen auf Klips hochgeladen sein. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Bewerbung!
10. Ich würde gerne mein Zeugnis beantragen. Wie läuft das ab?
Hierfür bitten wir Sie das Formular "Notenübersicht", das Sie auf unserer Website finden, auszufüllen und an llm-zibuni-koeln.de zu senden. An dieser Stelle bereits: Das ZIB-Jura wünscht Ihnen einen herzlichen Glückwunsch!
11. Ich habe eine andere Frage oder eine frische Initiative, wo kann ich mich melden?
Sie können sich jederzeit an llm-zibuni-koeln.de wenden. Gerne stehen wir auch für persönliche Beratungsgespräche via Zoom oder in Präsenz zur Verfügung.