Abschlüsse
Der Deutsch-Italienische Studiengang Rechtswissenschaften ist nach den sehr erfolgreichen Bachelorstudiengängen Rechtswissenschaften Köln/Paris 1 (Panthéon-Sorbonne) und Köln/Istanbul Altınbaş konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des „Bachelor of Laws“ (LL.B. Köln/Florenz), sondern auch der Abschluss „Erste Prüfung“ in Deutschland, beziehungsweise „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien. Sowohl die „Erste Prüfung“ als auch die „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ sind Zugangsvoraussetzungen für die postuniversitäre Ausbildung, um die gesetzlich reglementierten juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausüben zu können.
Die Bachelorstudierenden sind gleichzeitig im Studiengang „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ eingeschrieben und können sich parallel im Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ einschreiben. Die Inhalte des Bachelorstudienganges entsprechen den Studieninhalten der ersten vier Jahre des Laurea-Studienganges und des deutschen Grundstudiums des Studienganges Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“. Die deutsche juristische Zwischenprüfung kann daher ohne Besuch von Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Bachelorstudiums im dritten und vierten Jahr abgelegt werden.
Für den Erwerb der „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ ist ein weiteres Jahr nach dem Bachelor erforderlich. Dieses fünfte Jahr wird als eigenständiges Masterstudium von Köln und Florenz angeboten. Auf diese Weise erwerben die Studierenden den Bachelor- und Masterabschluss und den fünfjährigen Abschluss „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“.
Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der „Ersten Prüfung“ – bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) – die nach etwa zwei bis drei weiteren Semestern abgelegt werden kann. Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so können die Note der Bachelorarbeit (40%), die Note der mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit (15%) sowie die Noten der drei besten Aufsichtsarbeiten (je 15%) als universitärer Schwerpunktbereich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ eingebracht werden.
Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-türkischen Studiengängen erfolgreich praktiziert.
Wer seine berufliche Zukunft in Italien sieht, hat die Möglichkeit, nach dem Erwerb der Laurea Magistrale eine postuniversitäre Ausbildung in einem der klassischen juristischen Berufe der Rechtsanwaltschaft, der Justiz oder dem Notariat – zu absolvieren. Für die Zulassung zur italienischen Anwaltsprüfung ist derzeit ein 18-monatiges Referendariat (Tirocinio) bei einer Anwaltskanzlei sowie der Besuch einer Anwaltsschule (Scuola forense) vorgesehen. Beides kann direkt im Anschluss an den Erwerb der Laurea Magistrale begonnen werden.
Zudem werden durch die in beiden Rechtsordnungen erworbene juristische Ausbildung die Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Parallelzulassung als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt in beiden Staaten wesentlich erleichtert, da aufgrund des binationalen Studiums bereits umfassende Fachkenntnisse und ein vertieftes Verständnis beider Rechtssysteme erworben wurden.
Die Absolventinnen und Absolventen der Deutsch-Italienischen Studiengänge sind auch international gefragt. Einige arbeiten mittlerweile in Brüssel, unter anderem bei der Europäischen Kommission, oder vertiefen ihre Kenntnisse durch ein Studium am College of Europe in Brügge oder am European University Institute in Fiesole. Wieder andere promovieren im internationalen Bereich, so etwa an den Universitäten in Luxemburg oder Barcelona. Ein Absolventin ist bereits als Juniorprofessorin an der Universität Amsterdam tätig. Darüber hinaus sind Absolventinnen und Absolventen in internationalen Kanzleien etwa in Luxemburg, Frankfurt, Rom und Mailand sowie in internationalen Unternehmen beispielsweise in Barcelona, Berlin, München und Salzburg beschäftigt.