Abschlüsse
Der Deutsch-Italienische Studiengang Rechtswissenschaften ist nach den sehr erfolgreichen Vorbildern der Bachelorstudiengänge Rechtswissenschaften Köln/Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Köln/University College London und dem neuen Studiengang Köln/Istanbul Altınbaş konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des „Bachelor of Laws“ (LL.B. Köln/Florenz), sondern auch der Abschluss „Erste Prüfung“ in Deutschland, beziehungsweise „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien. Sowohl die „Erste Prüfung“ als auch die „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ sind Zugangsvoraussetzungen für die postuniversitäre Ausbildung, um die gesetzlich reglementierten juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausüben zu können.
Die Bachelorstudierenden können sich daher gleichzeitig in die Studiengänge Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Köln und Florenz einschreiben. Die Inhalte des Bachelorstudienganges entsprechen den Studieninhalten der ersten vier Jahre des Laurea-Studienganges und des deutschen Grundstudiums des Studienganges Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“. Die deutsche juristische Zwischenprüfung kann daher ohne Besuch von Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Bachelorstudiums im dritten und vierten Jahr abgelegt werden.
Für den Erwerb der „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ ist ein weiteres Jahr nach dem Bachelor erforderlich. Dieses fünfte Jahr wird als eigenständiges Masterstudium von Köln und Florenz angeboten. Auf diese Weise erwerben die Studierenden den Bachelor- und Masterabschluss und den fünfjährigen Abschluss „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“.
Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der „Ersten Prüfung“ – bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) – die nach etwa zwei bis drei weiteren Semestern abgelegt werden kann. Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so können die Note der Bachelorarbeit (40%), die Note der mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit (15%) sowie die Noten der drei besten Aufsichtsarbeiten (je 15%) als universitärer Schwerpunktbereich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ eingebracht werden.
Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-englischen Studiengängen erfolgreich praktiziert und liegt auch dem deutsch-türkischen Studiengang zugrunde.