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Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen (LL.M.)

Foto: Fabian Stürtz

Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet einen Masterstudiengang zum deutschen Recht für Studierende an, die bereits einen ausländischen juristischen Abschluss erworben haben.

Ziel des deutschsprachigen, zweisemestrigen Präsenzstudiengangs, der mit dem Grad des „Master of Laws“ (LL.M.) abgeschlossen wird, ist es, die Studierenden mit dem deutschen Recht vertraut zu machen und ihnen eine Vertiefung in Spezialbereichen zu ermöglichen.

 

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