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Der Studiengang

Foto: Thomas Josek, JOSEKDESIGN

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet seit dem Wintersemester 1987/88 einen Aufbaustudiengang zum deutschen Recht für Studierende an, die bereits einen ausländischen juristischen Abschluss erworben haben. Der Studiengang hat erfolgreich das Verfahren zur Qualitätssicherung von Masterstudiengängen durchlaufen und ist seit Dezember 2008 akkreditiert. Seit dem Sommersemester 2009 wird der Studiengang daher als Masterstudiengang Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen angeboten. Ziel dieses internationalen Postgraduierten-Studiengangs ist es, die Studierenden, die bereits ein juristisches Studium im Ausland mit Erfolg abgeschlossen haben, mit dem deutschen Recht vertraut zu machen und ihnen eine Vertiefung in Spezialbereichen zu ermöglichen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandener Masterprüfung den Grad des "Master of Laws" (LL.M.).

Ziel des Studiengangs

Der Masterabschluss in diesem Studiengang stellt eine Zusatzqualifikation zu dem bereits im Heimatland erworbenen juristischen Hochschulabschluss dar. Heimatland bzw. Herkunftsland meint das Land, in welchem der erste juristische Studienabschluss erfolgte. Der Kölner Masterstudiengang soll einen Überblick über das deutsche Rechtssystem geben und so eine Spezialisierung und besondere Expertise vermitteln, die zu dem Abschluss im Heimatland hinzutreten. Nach § 3 Abs. 5 S. 1 der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 26. Oktober 2010 ist er für nicht in Deutschland graduierte Jurist*innen regelmäßige Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion an der Kölner Fakultät.

Die durch den Masterstudiengang selbst vermittelten Berufsperspektiven hängen vom jeweiligen Herkunftsland des Studierenden ab. Primär bereitet der Studiengang auf die qualifizierte grenzüberschreitende Tätigkeit im Heimatstaat vor. Besonders leistungsstarke Absolvent*innen haben sich in der Vergangenheit mit dem Kölner Master für Stellen auch in internationalen Wirtschaftskanzleien mit Sitz in Deutschland oder anderen EU-Staaten oder als Sachbearbeiter*in im deutschen öffentlichen Dienst qualifiziert. Andere haben auf dem Studiengang aufbauend eine juristische Promotion angeschlossen. Die Erfahrungen seit Gründung des Studiengangs im Jahr 1987 zeigen zudem, dass das Masterstudium bei Juristinnen und Juristen mit einem in einem anderen EU-Staat als Deutschland erworbenen juristischen Abschluss die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zum europäischen Rechtsanwalt i.S.d. §§ 16 ff. EuRAG wesentlich erleichtern kann. Das Bestehen dieser Prüfung ist für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland ohne deutsche juristische Staatsexamina erforderlich.

 


     



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