Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel (Universität zu Köln) und von Prof. Dr. Lazzerini (Università degli Studi di Firenze) gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester 15 deutsch- sowie 15 italienischsprachige Studierende zugelassen. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich postalisch bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
Benötigte Bewerbungsunterlagen sind:
- Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Deutsche Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie (i.d.R. deutsches Abitur)
- Elektronisch ausgefülltes Bewerbungsformular (Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt zum Bewerbungsformular)
Per Post an:
Universität zu Köln
Deutsch-Italienische Studiengänge
Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswisenschaftlichen Fakultät (ZIB Jura)
zu Hd. Dr. Jan Kruse
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Deutschland
Gerne können Sie uns zusätzlich zur postalischen Bewerbung Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail (dib-zib@uni-koeln.de) zukommen lassen, damit wir über den baldigen Eingang Ihrer postalischen Bewerbung informiert sind und diese schneller prüfen können. Dies ersetzt jedoch nicht Ihre postalische Bewerbung!
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Italienischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“).
Wir empfehlen eine solche Einschreibung bereits ab dem ersten Semester, dennoch ist auch ein Quereinstieg zu einem späteren Semester möglich, wenn Sie dann die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“) der Universität zu Köln erfüllen haben werden.
Hier gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Die Zulassung zum Deutsch-Italienischen Studiengang erleichtert Ihnen die Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang an der Universität zu Köln nicht. Sie müssen unverändert alle Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs Rechtswissenschaften 1. Prüfung („Erstes juristisches Staatsexamen“) erfüllen. Eine parallele Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung ist weder zu Studienbeginn noch im Laufe des Studiums als Quereinsteiger*in garantiert. Für den Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung gelten unverändert nur seine eigenen Zulassungsbedingungen.
Bewerbungsfrist für den Studiengang Rechtswissenschaften „1. Prüfung“ (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“) ist in der Regel ebenfalls der 15. Juli eines jeden Jahres.
Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.