Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Herrn Prof. Dr. Mansel in Köln und Herr Asst. Prof. Dr. Murat Can Atakan, LL.M. in Istanbul gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester fünfzehn deutschsprachige Studierende durch die Universität zu Köln und weitere fünfzehn türkischsprachige Studierende durch die Altınbaş Üniversitesi zugelassen.
Die benötigten Unterlagen sind:
Hochschulzugangsberechtigung | Deutsches Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) bzw. Oberstufenzeugnisse aus Q1 und Q2 und Nachreichung des Abiturzeugnisses oder gleichwertiger nichttürkischer Abschluss |
Motivationsschreiben | Das Motivationsschreiben kann in türkischer oder deutscher Sprache verfasst sein. (1 bis max. 2 Seiten) |
Tabellarischer Lebenslauf | Der Lebenslauf ist auf Deutsch einzureichen. |
Bewerbungsformular | Das Bewerbungsformular ist ihrer Bewerbung beizufügen. (Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt!) |
Ihre Bewerbung ist bis zum Bewerbungsende bevzorzugt elektronisch an dtb-zibuni-koeln.de zu richten. Die benötigten Unterlagen sind in einer PDF zusammenzufügen. Alternativ ist eine postalische Bewerbung gerichtet an Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
Ein Nachweis über die Beherrschung der türkischen Sprache ist der Bewerbung nicht notwendigerweise beizulegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Wechsel nach Istanbul nur durch das Bestehen des türkischen Rechtsterminologiekurs mit der mind. Note "Vollbefriedigend" möglich ist. Dazu befähigt sind regelmäßig nur Studierende, die bereits zu Beginn des Studiums ein sehr hohes Sprachniveau auf Türkisch haben.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Türkischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“) bedeutet. Wir empfehlen eine solche Einschreibung bereits ab dem ersten Semester, dennoch ist auch ein Quereinstieg zu einem späteren Semester möglich, wenn Sie dann die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“) der Universität zu Köln erfüllen haben werden.
Hier gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Die Zulassung zum Deutsch-Türkischen Studiengang erleichtert Ihnen die Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang an der Universität zu Köln nicht. Sie müssen unverändert alle Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs Rechtswissenschaften 1. Prüfung („Erstes juristisches Staatsexamen“) erfüllen. Eine parallele Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung ist weder zu Studienbeginn noch im Laufe des Studiums als Quereinsteiger*in garantiert. Für den Studiengang Rechtswissenschaften 1. Prüfung gelten unverändert nur seine eigenen Zulassungsbedingungen.
Bewerbungsfrist für den Studiengang Rechtswissenschaften „1. Prüfung“ (früher „Erstes juristisches Staatsexamen“) ist in der Regel ebenfalls der 15. Juli eines jeden Jahres.
Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.
Deutsche als auch türkische Bewerberinnen und Bewerber finden unter nachfolgendem Link einen Bewerbungsleitfaden für den deutsch-türkischen Bachelorstudiengang.
Relevante Termine für Ihre Bewerbung sind:
ab 15.07.2024 | Bewerbungsstart für das nächste Bewerbungsverfahren zum WS2025/26 |
15. Juli 2025 | Bewerbungsschluss, die vollständige Bewerbung ist elektronisch an dtb-zib@uni-koeln.de zu richten |
Bis zum 2.08.2025 | Rückmeldung zu Ihrem Bewerbungsstatus |
Ab dem 2.08.2025 | Hinterlegung ihrer vollständigen Bewerbung auf KLIPS 2.0 |
15.09.2025 | Fristende zur Hinterlegung ihrer vollständigen Bewerbung auf KLIPS 2.0 |
30.09.2025 | Fristende zur Zulassung und Einschreibung, Einschreibungsmodalitäten sind zu finden unter dem nachfolgenden Link |