Grundsätzlich gilt: Ihr ausländischer Bachelorabschluss (sowohl aus der EU/EWR als auch aus einem Nicht-EU-Land) muss in Deutschland anerkannt sein. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie Ihren ausländischen Bachelorabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben. Informationen darüber, ob Ihr ausländischer Bachelorabschluss grundsätzlich in Deutschland anerkannt ist bzw. wie Ihre ausländische Hochschule in Deutschland bewertet wird, finden Sie bei anabin auf folgender Seite: anabin.kmk.org/anabin.html
Sie können auch den Hochschulcheck von uni assist e.V. nutzen:
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Sie müssten sich, bevor Sie sich bei uns bewerben, um eine sogenannte "Vorprüfungsdokumentation" (VPD) kümmern, dies ist ein Dokument, welches die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bescheinigt.
Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren!
1. Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist
Bearbeitungszeit 4 - 6 Wochen. Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist an der UzK.
2. Bewerbung über das Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0
Es können alle Unterlagen auch unbeglaubigt bei uni-assist und in KLIPS hochgeladen werden. Nach der Einschreibung behalten wir uns vor, stichprobenartig Beglaubigungen einzufordern. Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/internationale-bewerbungen/master-studieninteressierte