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German-Italian Law LL.B./Laurea (Cologne / Università degli Studi di Firenze)
Brief portrait
- Program officer: Mr. Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel
- Duration: 8 semester bachelor + 2 semester master lead to the Italian Laurea degree.
- Students: every year 15 german students, 15 italian students
4 semesters at the University of Florence. Continuation of studies in the 3rd and 4th year in Cologne with the teaching content of the intermediate examination of the degree program in Law First examination. Continued with a one-year master's degree in Florence (one semester) and in Cologne (one semester), which leads to the Italian law degree Laurea (a five-year law degree is required for the Laurea degree), regularly continuing of Rechtswissenschaften Erste Prüfung by the German students.
Weitere Informationen
Kurinterviews mit Studierenden
Hier finden Sie Kurzinterviews mit Studierenden, die über das Studium, den Auslaudsaufenthalt und ihre während des Studiums gesammelten Erfahrungen berichten.
Zum Aufrufen der Interviews klicken Sie hier.
Der Studiengang
Im Wintersemester 2015/2016 ist der erste und bisher einzige Bachelorstudiengang zum deutschen und italienischen Recht erfolgreich gestartet. Im Frühjahr 2015 wurde der Studiengang vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium zugelassen. 15 Studierende von der Università degli Studi di Firenze und 15 Studierende, die an der Universität zu Köln zugelassen werden, bilden den ersten Dante-Alighieri-Jahrgang. Die ersten vier Semester absolvieren sie in Florenz (Informationen zum Studiengang von der Partneruniversität), daran schließen sich vier Kölner Semester an.
Die Studierenden werden in zwei Rechtssystemen ausgebildet und werden so intensiv auf eine grenzüberschreitend berufliche Tätigkeit vorbereitet. Deutsche wie italienische Unternehmen und Anwaltskanzleien schätzen den Wettbewerbsvorteil, mit den jeweiligen Partnern in ihrer Landessprache zu verhandeln - besonders bei der Vermittlung in schwierigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Situationen. Die Absolventinnen und Absolventen werden sich durch ihre Kenntnisse in zwei Rechtssystemen, Kulturen und Sprachen besonders qualifizieren. Deutschland und Italien sind wichtige Handelspartner und arbeiten als zwei der vier größten Mitgliedstaaten der EU auch auf europäischer Ebene in enger Partnerschaft zusammen.
Die Studierenden werden den Studiengang mit dem Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamem Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze nach vier Jahren abschließen. Während des Studiums in Florenz besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Das Studium in Köln baut auf den in Florenz erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem deutschen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, welches vielfach an EU-rechtlichen Vorgaben orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.
Zielgruppe
Der Studiengang will Abiturientinnen und Abiturienten mit sehr guten italienischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolventinnen und Absolventen der deutschsprachigen Schulen in Italien die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben, die sie für eine erfolgreiche juristische Tätigkeit als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder Unternehmensjurist benötigen.
Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Italienischkenntnisse verfügen.
Abschlüsse
Der Deutsch-Italienische Studiengang Rechtswissenschaften ist nach den sehr erfolgreichen Vorbildern der Bachelorstudiengänge Rechtswissenschaften Köln/Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Köln/University College London und dem neuen Studiengang Köln/Istanbul Altınbaş konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des „Bachelor of Laws“ (LL.B. Köln/Florenz), sondern auch der Abschluss „Erste Prüfung“ in Deutschland, beziehungsweise „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien. Sowohl die „Erste Prüfung“ als auch die „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ sind Zugangsvoraussetzungen für die postuniversitäre Ausbildung, um die gesetzlich reglementierten juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausüben zu können.
Die Bachelorstudierenden können sich daher gleichzeitig in die Studiengänge Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Köln und Florenz einschreiben. Die Inhalte des Bachelorstudienganges entsprechen den Studieninhalten der ersten vier Jahre des Laurea-Studienganges und des deutschen Grundstudiums des Studienganges Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“. Die deutsche juristische Zwischenprüfung kann daher ohne Besuch von Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Bachelorstudiums im dritten und vierten Jahr abgelegt werden.
Für den Erwerb der „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ ist ein weiteres Jahr nach dem Bachelor erforderlich. Dieses fünfte Jahr wird als eigenständiges Masterstudium von Köln und Florenz angeboten. Auf diese Weise erwerben die Studierenden den Bachelor- und Masterabschluss und den fünfjährigen Abschluss „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“.
Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der „Ersten Prüfung“ – bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) – die nach etwa zwei bis drei weiteren Semestern abgelegt werden kann. Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so kann die Bachelor-Abschlussnote als universitärer Schwerpunktbereich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ eingebracht werden.
Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-englischen Studiengängen erfolgreich praktiziert und liegt auch dem deutsch-türkischen Studiengang zugrunde.
Ziele
Die Ausbildung in beiden nationalen Rechtssystemen und dem europäischen Recht steht im Vordergrund des Studiengangs. Unterschiedliche Methoden der Rechtsanwendungstechnik werden erworben. Das Verständnis unterschiedlicher Rechtskulturen wird gefördert. Dadurch erhöhen sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden beruflichen Einsatzes. So ist das Ziel des ersten vierjährigen binationalen deutsch-italienischen Bachelorstudienganges Rechtswissenschaften, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur speziell im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Italien, sondern generell im internationalen Rechtsverkehr zu qualifizieren.
Bewerbung und Zulassung
+++++ Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 21/22 wird coronabedingt bis zum 31. Juli 2021 verlängert. +++++ +++++ Das Auswahlverfahren wird am 3. August 2021 online stattfinden. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei. +++++
Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Prof. Dr. Mansel (Universität zu Köln) und von Prof. Dr. Albanese (Università degli Studi di Firenze) gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester 15 deutsch- sowie 15 italienischsprachige Studierende zugelassen. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
Benötigte Unterlagen sind:
- Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- deutsche Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie (i.d.R. deutsches Abitur)
- Bewerbungsformular (Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt!)
Einzureichen an:
Herrn Professor Mansel
Zentrum für Internationale Beziehungen
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
ACHTUNG!
An die Bewerber des Deutsch-Italienischen Studienganges:
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Italienischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerberinnen und Bewerbern empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll. Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.
Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist ebenfalls der 15. Juli.
Die Bewerbung für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ erfolgt über das Online-Portal des Studierendensekretariats.
Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.
Es bleibt den Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.