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Promotion

Foto: Fabian Stürtz

Im Ausland graduierte Studierende können an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln eine Dissertation anfertigen. Für die Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich erforderlich, dass die Masterprüfung (LL.M.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mindestens mit der Note magna cum laude bestanden wurde.

Nur in begründeten Ausnahmefälle kann das Dekanat den*die Bewerber*in direkt zur Promotion zulassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 


     



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