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Für alle Austauschstudierenden gilt, dass für den Erwerb von ECTS Credits Leistungsnachweise in Form von Prüfungen erbracht werden müssen. Dies bedeutet, dass für eine Lehrveranstaltung nur dann ECTS Credits erworben werden können, wenn eine erfolgreiche Prüfung (mindestens mit der Note „ausreichend (4 Punkte)“) absolviert wird.

Die Austauschstudierenden sollen grundsätzlich an den Prüfungen teilnehmen, die für alle vorgesehen sind. Diese werden in der Regel schriftlich abgehalten. Die näheren Prüfungskonditionen (Inhalt, Umfang, Schreibzeit, Termin etc.) werden von den jeweiligen Professor*innen festgelegt. Bitte richten Sie sich nach deren verbindlichen Anweisungen und Vorgaben.

 

Klausurtermine

Die Klausuren finden regelmäßig am Ende des Semesters statt.

  • Wintersemester: Januar + Februar
  • Sommersemester: Juni + Juli

Die aktuellen Klausurtermine werden auf der Website der Fakultät veröffentlicht.

 

Prüfungsanmeldung

Zur Teilnahme an schriftlichen Klausuren ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung über KLIPS 2.0 erforderlich.

Soweit nichts anderes durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird, endet die An- und Abmeldefrist für Klausuren stets sieben Tage vor dem Schreibtermin.

Für Prüfungen, die vom Lehrstuhl für US-Amerikanisches Recht durchgeführt werden, ist keine Anmeldung über KLIPS möglich. Informationen zur Anmeldung zu diesen Prüfungen finden Sie auf der Website des Lehrstuhls.

 

Mündliche Prüfungen

Es liegt im Ermessen der Professor*innen, ob alternativ zu der regulären Klausur eine mündliche Prüfung für internationale Studierende angeboten wird. Studierende müssen eine eventuelle mündliche Prüfung selbst mit den Dozierenden vereinbaren.

Falls eine mündliche Prüfung angeboten wird, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung.

Für mündliche Prüfungen ist keine Anmeldung über KLIPS 2.0 erforderlich. Nach Beendigung der Prüfung können die Noten formlos durch das jeweilige Institut/den jeweiligen Lehrstuhl an das ZIB Jura per E-Mail übermittelt werden.