Bewerbung für einen Studienaufenthalt im Ausland
Voraussetzungen | Bewerbungsunterlagen |
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Bitte geben Sie möglichst mehrere Universitäten in der Reihenfolge Ihrer Wünsche an. Da die hier angegebenen Informationen sowohl für die Bewerbung für Partneruniversitäten innerhalb des Erasmus-Programms als auch für unsere weiteren Partneruniversitäten gilt, können die Universitäten aus beiden Kategorien gemischt angegeben werden.
Nach Rückkehr ist ein schriftlicher Erfahrungsbericht von etwa 3-10 Seiten einzureichen.
Bitte füllen Sie zur Bewerbung das Bewerbungsformular digital aus, unterschreiben es und senden es gemeinsam mit den weiteren Bewerbungsunterlagen als eine pdf-Datei im Bewerbungszeitraum an zib-jura(at)uni-koeln.de.
Alternativ ist auch eine Einreichung der Unterlagen per Post möglich (Postanschrift).
Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Sprachvoraussetzungen
Für London, Birmingham (bei einem Aufenthalt von mind. sechs Monaten), Amsterdam und Pittsburgh ist der Nachweis sehr guter englischer Sprachkenntnisse erforderlich. Genauere Informationen zu den individuellen Anforderungen der Universitäten entnehmen Sie bitte den Übersichtsseiten (London, Birmingham, Amsterdam, Pittsburgh). Der Nachweis kann u. a. durch den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder durch das International English Language Testing System (IELTS) geführt werden; es wird empfohlen, sich frühzeitig zu einem dieser Tests anzumelden. An der Duquesne University (Pittsburg) wird beim TOEFL nur der TOEFL iBT (Internet-based Test) akzeptiert. Für den TOEFL, der in Deutschland inzwischen in 34 autorisierten Testzentren angeboten wird (u. a. auch in Köln), kann diese Anmeldung online unter www.toefl.org vorgenommen werden; der IELTS wurde nach der Auflösung des British Council in Köln von den Carl-Duisberg-Centren, Hansaring 49, übernommen. Informationen hierzu unter www.cdc.de. Das Testergebnis ist mit der Bewerbung einzureichen, um sicherzugehen, dass Sie im Falle einer Zuteilung Ihren Auslandsaufenthalt tatsächlich antreten können. Sollte es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, das Ergebnis rechtzeitig zu erhalten, bitten wir Sie, uns zumindest die Bestätigung Ihrer Teilnahme/Anmeldung unter konkreter Nennung des Testzeitpunkts und des erwarteten Zeitpunkts der Ergebnismitteilung (spätestens Januar) zukommen zu lassen.
Ansonsten gilt, dass in der Regel hinreichende bis gute Kenntnisse der Landessprache gefordert werden. Dies ist von Universität und Land zu Land unterschiedlich. Vor einer Bewerbung gilt es sich über die jeweiligen Anforderungen, entweder selbständig oder im ZIB-Büro, zu informieren. Sie finden das jeweils geforderte Sprachniveau auf den Übersichtsseiten unserer Partneruniversitäten. Als Nachweis genügt jegliche Art von Zertifikat, das das geforderte Niveau im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (A1-C2) bescheinigt (bspw. Abiturzeugnis mit entsprechender Angabe, Bescheinigung eines Sprachkurses). Wenn der entsprechende Sprachnachweis nicht eingereicht, bzw. nachgereicht werden kann, hat die Partneruniversität das Recht, den Studierenden abzulehnen.
Es wird berücksichtigt, ob es sich um üblicherweise in deutschen Schulen angebotene Sprachen handelt.
In Leuven, Liège, Sofia, Tartu, Clermont-Auvergne, Thessaloniki, Komotini, Catania, Florenz, Mailand, Rom, Verona, Siena, Akureyri, Zagreb, Vilnius, Skopje, Bergen, Breslau, Danzig, Krakau, Lodz, Warschau, Coimbra, Lissabon, Bukarest, Uppsala, Fribourg, Lausanne, Bratislava, Maribor, Barcelona, Castilla-La Mancha, Madrid (Carlos III), Ankara, Bursa, Istanbul, Izmir, Budapest und Pécs sind Kenntnisse der Landessprache lediglich erwünscht und Englischkenntnisse erforderlich. Das nationale Recht wird auch an diesen Universitäten i. d. R. in der Landessprache gelehrt. An den Partneruniversitäten in China und Indien ist die Belegung ausschließlich englischsprachiger Kurse ebenfalls möglich.