Aufenthalte werden in allen Programmländern von Erasmus+ gefördert.
Ziel ist es, dass Studierende in einem internationalen Arbeitsumfeld Berufserfahrung sammeln können und die Anforderungen des EU weiten Arbeitsmarktes kennenlernen. Des Weiteren können die Studierenden ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden.
Das Praktikum muss mindestens zwei Monate dauern und im europäischen Ausland absolviert werden. Sie suchen sich Ihren Praktikumsplatz selbst in Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und anderen Organisationen (z.B. auch Goethe-Institute).
Das Praktikum können Sie jederzeit antreten, unabhängig von Semesterzeiten. Es muss entweder in der Studienordnung verpflichtend oder empfohlen sein bzw. als berufsqualifizierend eingestuft werden.
Zudem können Absolventen/Graduierte bis zu zwölf Monate nach Studienabschluss für ein Auslandspraktikum gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die gleichen Bestimmungen (Bewerbung, Auswahl, Mobilitätszuschuss) wie für Studierende.
Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste)
Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Von der Förderung ausgeschlossen sind daher auch Praktika an den Außenstellen des DAAD und in Europabüros Abgeordneter des Europäischen Parlaments.
Bewerbungsmodalitäten
Als Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bewerben Sie sich auf eine Praktikumsförderung aus Erasmus+ Mitteln direkt beim ZIB Jura.
Bitte bewerben Sie sich für ein Praktikum im Wintersemester (inkl. der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit) bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres und für ein Praktikum im Sommersemester (inkl. der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit) bis zum 15. Januar. Danach folgt die Vergabe in der Restplatzvergabe.
Für die Restplatzvergabe ist die Bewerbung spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn einzureichen, um alle administrativen Schritte fristgerecht einzuhalten.
Ein frühzeitige Bewerbung ist aufgrund der begrenzten Fördermittel zu empfehlen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als ein PDF Dokument an folgende Email-Adresse: exchange-law(at)uni-koeln.de. Eine postalische Einreichung ist ebenfalls möglich.
Bewerbungsunterlagen:
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Studienbescheinigung (Kopie)
Übersicht über Studienleistungen (Transcript of Records aus KLIPS 2.0)
Tätigkeitsbeschreibung der Praktikumsstelle (selbst formuliert)
Zusage der Praktikumsstelle (z.B. Email-Korrespondenz) mit Angabe des genauen Praktikumszeitraums
Auswahlkriterien:
Motivation
Inhaltliche Verbindung zum Studium
Studienleistungen
Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
Förderung
Die Fördersumme beträgt je nach Ländergruppe zwischen 450 und 600 € pro Monat. Falls das Praktikum vergütet wird, fällt die Förderung nicht aus. Informationen zu den aktuellen Fördersätzen finden Sie auf der Website des International Office.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund stehen für Studierende mit Behinderung Sondermittel zur Verfügung. Wir beraten Sie gern hierzu.
Mit Antritt des Stipendiums verpflichten Sie sich, einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) sowie ein Learning Agreement for Traineeships zu unterzeichnen. Des Weiteren müssen Sie vor Beginn des Praktikums verpflichtend einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache absolvieren.
Nach dem Auslandspraktikum verpflichten Sie sich einen Erfahrungsbericht einzureichen sowie an einer Online-Umfrage (EU Survey) der EU-Kommission teilzunehmen.
Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium haben. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus-Förderung.
Online-Sprachförderung
Der Online-Sprachtest steht für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler*innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Learning Agreement for Traineeships
Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, haben Sie es sich sicher zum Ziel gesetzt, Ihre interkulturellen Kompetenzen zu erhöhen und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Sie sollten sich zu Beginn eine Liste mit dem, was Sie einbringen können, Ihren Interessen und Studienschwerpunkten machen. Und Sie sollten sich ein Bild von der Branche und dem Arbeitsumfeld entwerfen, in denen Sie arbeiten und lernen wollen, damit das Praktikum im Ausland ein Erfolg für Sie werden kann. Je genauer Ihre eigenen Vorstellungen sind, desto einfacher wird es auch für Ihre Arbeitgeber.
Eine Hilfestellung dazu soll, wenn Sie durch Erasmus+ gefördert werden, das Learning Agreement for Traineeships geben, das für eine Förderung mit Erasmus+ obligatorisch von Ihnen, dem aufnehmenden Praktikumseinrichtung und der Universität zu Köln unterzeichnet wird, sobald Sie eine Zusage für eine Erasmus-Förderung erhalten haben. Eine ausführliche Arbeitsbeschreibung ist auch für Sie eine Orientierung vorab.
Erfahrungsbericht
Nach Beendigung des Praktikums sind Sie verpflichtet, auf http://eu-community.daad.de einen Erfahrungsbericht einzugeben und innerhalb eines Monats einen Ausdruck an uns zu senden. Dieser Erfahrungsbericht wird nicht automatisch online gestellt, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits.
Wichtige Informationen, die im Erfahrungsbericht enthalten sein sollten, sind:
Ihr Vorgehen: Wie haben Sie den Praktikumsplatz gefunden, welche Kriterien waren wichtig?
Charakterisierung des Unternehmens
Gab es eine Projektbeschreibung vorab?
Tätigkeiten
Qualifikationen, neues Wissen, feedback des Arbeitgebers
Vergleich Erwartungen - Erfahrungen
Praktische Tipps zur Organisation und Durchführung
Versicherung
Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer des Praktikums im Ausland kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein müssen! Sollte kein Versicherungsschutz über die Praktikumseinrichtung bestehen, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Ein sehr gutes Angebot, das alle drei Versicherungen kombiniert, macht Ihnen dazu der DAAD. Den Anmeldebogen finden Sie hier.