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Deutsch-Italienischer Masterstudiengang LL.M. (Köln/Florenz)

Kurzporträt

Die Fakultät bietet zusammen mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università degli di Studi di Firenze einen achtsemestrigen Bachelorstudiengang zum deutschen und italienischen Recht an, der bislang in Deutschland einzigartig ist. Auf diesem binationalen Studiengang baut ein gemeinsamer einjähriger Masterstudiengang auf. Der Studiengang wird mit einem Joint Degree Master of Laws (LL.M. Köln/Firenze) abgeschlossen. Die Leistungen des Bachelor- und Masterstudiengangs werden auf den fünfjährigen Studiengang der italienischen Laurea Magistrale in Giurisprudenza angerechnet, sodass die Studierenden zeitgleich den italienischen juristischen Studienabschluss erwerben können.

Die Studierenden absolvieren im Masterprogramm das erste Semester an der Universität zu Köln und das zweite Semester an der Università degli Studi di Firenze. Während des Kölner Semesters besuchen sie Vorlesungen aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Internationales Privatrecht, Völker- und Europarecht und Verfahrensrecht beider Rechtsordnungen. Im zweiten Semester ist die rechtsvergleichende Masterarbeit abzufassen. Die Programmbeauftragten des Studiengangs sind Professor Dr. Dr. h.c. Mansel, Köln, sowie Professorin Dr. Albanese, Florenz.

Bewerbungsfrist ist jedes Jahr der 15. Juli. Bewerbungen sind online über Klips 2.0 einzureichen.