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Deutsch-Italienische Rechtswissenschaften LL.B./Laurea (Köln/Università degli Studi di Firenze)
Kurzporträt
- Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel
- Dauer: 8 Semester Bachelor + 2 Semester Master führen zum italienischen Laurea-Abschluss
- Studierende: jährlich 15 deutsche, 15 italienische Studierende
4 Semester an der Universität Florenz, Fortsetzung des Studiums im 3. und 4. Jahr in Köln mit den Lehrinhalten der Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaften Erste Prüfung,
Fortsetzung mit einem einjährigen Masterstudium in Florenz (ein Semester) und in Köln (ein Semester), der dann zum italienischen Jura-Abschluss Laurea führt (ein fünfjähriges Jurastudium ist für den Laurea-Abschluss erforderlich), Fortsetzung des Studiums Rechtswissenschaften Erste Prüfung durch die deutschen Studierenden.
Weitere Informationen
Kurzinterviews mit Studierenden
Hier finden Sie Kurzinterviews mit Studierenden, die über das Studium, den Auslaudsaufenthalt und ihre während des Studiums gesammelten Erfahrungen berichten.
Zum Aufrufen der Interviews klicken Sie hier.
Der Studiengang
Im Wintersemester 2015/2016 ist der erste und bisher einzige Bachelorstudiengang zum deutschen und italienischen Recht erfolgreich gestartet. Im Frühjahr 2015 wurde der Studiengang vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium zugelassen. 15 Studierende von der Università degli Studi di Firenze und 15 Studierende, die an der Universität zu Köln zugelassen werden, bilden den ersten Dante-Alighieri-Jahrgang. Die ersten vier Semester absolvieren sie in Florenz (Informationen zum Studiengang von der Partneruniversität), daran schließen sich vier Kölner Semester an.
Die Studierenden werden in zwei Rechtssystemen ausgebildet und werden so intensiv auf eine grenzüberschreitend berufliche Tätigkeit vorbereitet. Deutsche wie italienische Unternehmen und Anwaltskanzleien schätzen den Wettbewerbsvorteil, mit den jeweiligen Partnern in ihrer Landessprache zu verhandeln - besonders bei der Vermittlung in schwierigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Situationen. Die Absolventinnen und Absolventen werden sich durch ihre Kenntnisse in zwei Rechtssystemen, Kulturen und Sprachen besonders qualifizieren. Deutschland und Italien sind wichtige Handelspartner und arbeiten als zwei der vier größten Mitgliedstaaten der EU auch auf europäischer Ebene in enger Partnerschaft zusammen.
Die Studierenden werden den Studiengang mit dem Grad eines „Bachelor of Laws“ als gemeinsamem Abschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze nach vier Jahren abschließen. Während des Studiums in Florenz besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Das Studium in Köln baut auf den in Florenz erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem deutschen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, welches vielfach an EU-rechtlichen Vorgaben orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.
Zielgruppe
Der Studiengang will Abiturientinnen und Abiturienten mit sehr guten italienischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolventinnen und Absolventen der deutschsprachigen Schulen in Italien die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben, die sie für eine erfolgreiche juristische Tätigkeit als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder Unternehmensjurist benötigen.
Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Italienischkenntnisse verfügen.
Abschlüsse
Der Deutsch-Italienische Studiengang Rechtswissenschaften ist nach den sehr erfolgreichen Vorbildern der Bachelorstudiengänge Rechtswissenschaften Köln/Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Köln/University College London und dem neuen Studiengang Köln/Istanbul Altınbaş konzipiert und ergänzt damit die binationalen Doppelabschlussprogramme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Ziel des Studiengangs ist nicht nur der Erwerb des „Bachelor of Laws“ (LL.B. Köln/Florenz), sondern auch der Abschluss „Erste Prüfung“ in Deutschland, beziehungsweise „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Italien. Sowohl die „Erste Prüfung“ als auch die „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ sind Zugangsvoraussetzungen für die postuniversitäre Ausbildung, um die gesetzlich reglementierten juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausüben zu können.
Die Bachelorstudierenden können sich daher gleichzeitig in die Studiengänge Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ und „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ in Köln und Florenz einschreiben. Die Inhalte des Bachelorstudienganges entsprechen den Studieninhalten der ersten vier Jahre des Laurea-Studienganges und des deutschen Grundstudiums des Studienganges Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“. Die deutsche juristische Zwischenprüfung kann daher ohne Besuch von Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Bachelorstudiums im dritten und vierten Jahr abgelegt werden.
Für den Erwerb der „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“ ist ein weiteres Jahr nach dem Bachelor erforderlich. Dieses fünfte Jahr wird als eigenständiges Masterstudium von Köln und Florenz angeboten. Auf diese Weise erwerben die Studierenden den Bachelor- und Masterabschluss und den fünfjährigen Abschluss „Laurea magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca“.
Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der „Ersten Prüfung“ – bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) – die nach etwa zwei bis drei weiteren Semestern abgelegt werden kann. Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so kann die Bachelor-Abschlussnote als universitärer Schwerpunktbereich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ eingebracht werden.
Dieses Modell wird bereits seit Jahren in den vorbezeichneten deutsch-französischen und deutsch-englischen Studiengängen erfolgreich praktiziert und liegt auch dem deutsch-türkischen Studiengang zugrunde.
Ziele
Die Ausbildung in beiden nationalen Rechtssystemen und dem europäischen Recht steht im Vordergrund des Studiengangs. Unterschiedliche Methoden der Rechtsanwendungstechnik werden erworben. Das Verständnis unterschiedlicher Rechtskulturen wird gefördert. Dadurch erhöhen sich die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden beruflichen Einsatzes. So ist das Ziel des ersten vierjährigen binationalen deutsch-italienischen Bachelorstudienganges Rechtswissenschaften, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur speziell im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Italien, sondern generell im internationalen Rechtsverkehr zu qualifizieren.
Bewerbung und Zulassung
+++++ Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich Ende Juli 2023 an der Universität zu Köln in Präsenz stattfinden. Bitte halten Sie sich diesen Zeitraum unbedingt frei. +++++
Der Studiengang wird von den Programmbeauftragten Prof. Dr. Mansel (Universität zu Köln) und von Prof. Dr. Albanese (Università degli Studi di Firenze) gemeinsam betreut. Jährlich werden zum Wintersemester 15 deutsch- sowie 15 italienischsprachige Studierende zugelassen. Diejenigen, die eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das deutsche Abitur) erworben haben, bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
Benötigte Unterlagen sind:
- Motivationsschreiben (in deutscher Sprache)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- deutsche Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie (i.d.R. deutsches Abitur)
Onine über: KLIPS 2.0 Online-Bewerbung (uni-koeln.de)
ACHTUNG!
An die Bewerber*innen des Deutsch-Italienischen Studienganges:
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Deutsch-Italienischen Studiengang bedeutet nicht automatisch die Zulassung zum Studiengang „Erste Prüfung“.
Es handelt sich um zwei gesonderte Zulassungsverfahren. Daher wird den Bewerber*innen empfohlen, sich gleichzeitig um einen Studienplatz mit dem Abschlussziel „Erste Prüfung“ zu bewerben, wenn der Bachelorstudiengang zum Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ parallel studiert werden soll. Damit sollen die oben genannten Vorteile eines gemeinsamen Abschlusses erreicht werden und der Weg für die postuniversitäre Ausbildung für die klassischen juristischen Berufe eröffnet werden.
Bewerbungsfrist für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ ist ebenfalls der 15. Juli.
Die Bewerbung für das Studienfach mit Abschluss „Erste Prüfung“ erfolgt über das Online-Portal des Studierendensekretariats.
Nur wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten, sind Sie für beide Studiengänge eingeschrieben. Anderenfalls liegt nur eine Einschreibung für den Studiengang vor, für den die Zulassung erfolgt ist.
Es bleibt den Bewerber*innen vorbehalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ im Studierendensekretariat zu beantragen, wenn Sie zunächst nur zum Bachelorstudiengang zugelassen werden. Nähere Informationen zu solchen Einstiegsmöglichkeiten bietet das Studierendensekretariat.
Studienabschnitt in Köln
Wohnen in Köln ist extrem beliebt und demnach könnte sich auch die Wohnungssuche kompliziert darstellen. Einerseits ist es sehr sinnvoll, sich frühzeitig beim Kölner Studierendenwerk anzumelden, sowohl wegen eines Platzes im Wohnheim, als auch wegen der privaten Zimmervermittlung, andererseits werden Zimmer über das Portal WG-gesucht zum Teil erst kurz vor dem Auszugsdatum eingestellt.
Ausführliche Informationen zum Wohnen in Köln finden Sie auch auf der Website des International Office.
Plätze in Studierendenwohnheimen
Es besteht die Möglichkeit, sich beim Kölner Studierendenwerk um einen Platz in einem Studierendenwohnheim zu bewerben. Weitere Informationen sowie das Formular zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
Eine Zusage kann nicht garantiert werden, jedoch werden ausländische Studierende bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Zudem ist ein günstiges Wohnheimzimmer gerade aufgrund der Preislage auf dem "freien Markt" in jedem Fall empfehlenswert. Leider haben wir als Universität keinen Einfluss auf die Wohnheimplätze, da das Studierendenwerk eine eigenständige Einrichtung ist, die ihre Entscheidungen unabhängig von der Universität trifft.
Anmeldeschluss ist der 15. Juli bzw. der 15. Januar. Wir empfehlen, die Bewerbung schon vor dem Anmeldeschluss, so früh wie möglich, abzuschicken.
WG-Gesucht
Die einfachste und üblichste Variante, in Köln eine Unterkunft zu erhalten, ist die Website wg-gesucht. Diese bietet eine umfassende Suche nach temporären sowie zeitlich unbegrenzten Zimmern in Wohngemeinschaften, als auch kompletten Wohnungen oder Apartments. Es ist zu beachten, dass gerade bei befristeten Unterkünften die Zimmer zum Teil erst wenige Wochen vor dem Auszugsdatum eingestellt werden.
Die Seite ist auch auf Englisch verfügbar.
Jugendherberge
Wer sich dazu entscheidet, auf dem privaten Wohnungsmarkt zu suchen, kann dies natürlich auch telefonisch/per Mail aus dem Ausland machen. Man sollte sich jedoch die Wohnungen vor Abschluss des Mietvertrages einmal ansehen. Suchen sollte man in jedem Fall mehrere Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin, da die Nachfrage sehr groß ist. Während der Suche kann man relativ günstig in der Jugendherberge des DJH wohnen. Alle Infos dazu finden Sie hier.
WIMDU und airbnb
Alternativ zu den Jugendherbergen des DJH, verschiedenen Hostels oder Hotels, besteht die Möglichkeit, vorübergehend ein Zimmer über die Portale WIMDU oder airbnb zu mieten.