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Promotion

Foto: Fabian Stürtz

Gemeinsame Promotion

Es besteht die Möglichkeit, gleichzeitig den Grad des Doktors der Rechte der Universitäten zu Köln und einer ausländischen Partneruniversität zu erwerben.

Ein solches gemeinsaes Promotionsverfahren besteht mit

Die Betreuung erfolgt gemeinschaftlich durch je eine*n Professor*in der jeweiligen Universität. Gebühren werden nicht erhoben.
 
Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Vorschlag je eines Professors*einer Professorin beider vertragsschließenden Universitäten
  • Nachweis, dass je ein*e Professor*in beider vertragsschließenden Universitäten das Dissertationsthema angenommen und sich zur gemeinschaftlichen wissenschaftlichen Betreuung schriftlich bereit erklärt hat
  • Die Beachtung der französischen/italienischen Vorschriften über die Durchführung von Promotionsverfahren bzw.
  • Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln in der jeweils gültigen Fassung

 

Kontakt

Promotion in Köln:

Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Gemeinsame Promotion Bologna:

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel

 

Forschungsaufenthalt im Ausland

Grundsätzlich ist es für Promotionsstudierende möglich, einen Forschungsaufenthalt im Ausland während der Arbeit an ihrem Dissertationsprojekt durchzuführen. Die Organisation obliegt dabei den Promotionsstudierenden und erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Doktorvater*der Doktormutter.

Für einen Forschungsaufenthalt an einer der Erasmus-Partneruniversitäten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist eine Bewerbung für einen Erasmus-Studienplatz (inklusive der finanziellen Förderung) möglich. Informationen zu den Partneruniversitäten und dem Bewerbungsprozess finden Sie hier.