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Erasmus/Exchange Law: Outgoings (Studium/Praktika)

Foto: Fabian Stürtz

In jedem akademischen Jahr besteht durch das Engagement der Programmbeauftragten für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Möglichkeit, für ein Semester (i. d. R. dann das Wintersemester) oder zwei Semester an einer der 66 internationalen Partneruniversitäten in 26 Ländern Jura zu studieren (in London ist ein Aufenthalt nur für ein volles Studienjahr möglich). Die für eine ERASMUS-Partneruniversität ausgewählten Studierenden erhalten ein Stipendium (Mobilitätszuschuss) zwischen 300 und 450 Euro für max. 10 Monate. Über das ERASMUS-Programm kann man bis zu drei Mal gefördert werden: ein Mal während des Staatsexamensstudiums, ein zweites Mal im Rahmen eines Masterprogramms und schließlich ein drittes Mal als Promotionsstudierender. Für einen Erasmus-Aufenthalt im Promotionsstudium empfehlen wir eine persönliche Beratung, da ein solcher nicht an jeder unserer Partneruniversitäten möglich ist.

Die administrative Organisation und das finanzielle Management übernimmt die zentrale ERASMUS+ Koordination im International Office der Universität zu Köln. Informationen zu Fröderraten und -unterlagen finden Sie daher gesammelt auf der Website des International Office.

Mit Universitäten in der Schweiz (Fribourg, Lausanne) bestehen ebenso Fakultätspartnerschaften, die vergleichbar zu ERASMUS im Rahmen des Swiss European Mobility Programmes gefördert werden.

Neben den ERASMUS-Partnerschaften gibt es auch weitere Fakultätspartnerschaften weltweit. Hier können sich die Studierenden für Aufenthalte an Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich, in den USA, China und Indien bewerben. Studierende, die sich für diese Länder interessieren, können sich beim Dezernat 9/Internationales für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Für ein Auslandsstudium an der Partneruniversität in Beijing gibt es jedes Jahr die Möglichkeit, ein vom DAAD gefördertes Stipendium zu erhalten.

Zusätzlich zu den Fakultätspartnerschaften bestehen außerhalb von Europa zahlreiche fakultätsübergreifende Universitätspartnerschaften. Studierende der Rechtswissenschaften haben auch die Möglichkeit, sich beim International Office für einen Studienplatz an einer dieser Universitäten zu bewerben, wenn es dort eine juristische Fakultät gibt. Da diese Kooperationen durch das International Office verwaltet werden, gelten eigene Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen, über die Sie sich auf der entsprechenden Website informieren können.

Über die Partnerschaftsprogramme hinaus ist immer auch eine direkte Bewerbung von Studierenden bei ausländischen Universitäten als sog. "Free Mover" möglich. Sofern keine Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Universität zu Köln und der gewünschten ausländischen Universität besteht, ist eine Förderung durch die Universität zu Köln leider nicht möglich. Auch erfolgt die Bewerbung und Einschreibung direkt bei der ausländischen Universität. Im Gegensatz zu den Partneruniversitäten verzichten die ausländischen Universitäten bei "Free Movern" in der Regeln nicht auf Studiengebühren.

Informationen und Inspiration zum Jurastudium im Ausland finden Sie auf der Themenseite von Studieren Weltweit - Erlebe es!, einer Kampagne des DAAD und BMBF.

 

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